Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundespräsident Guy Parmelin, hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bereits die Liste 2021 spiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie wider. Aufgrund dieses Anstiegs der Arbeitslosigkeit wird die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten im nächsten Jahr nochmals etwas höher ausfallen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV), sind Unklarheiten erneut absehbar. Denn die gesuchten Funktionen werden nicht immer eindeutig in der offiziellen Berufsliste abgebildet.
Laut SAV bleibt neben den erwähnten Unklarheiten ein weiteres Problem ungelöst: die fünftägige Sperrfrist. Diese verbietet bei kurzfristigen, mehrwöchigen Ausfällen, welche umgehend besetzt werden müssen, rasch eine verbindliche Lösung zu vereinbaren. Ausserdem geben betroffene Arbeitgeber in einzelnen Kantonen an, dass die vermittelte Person oftmals nicht auf die ausgeschriebene Stelle passt. Bei diesem «Matching» sieht der SAV teilweise ebenfalls Optimierungsbedarf.