Seit über 20 Jahren schützen die flankierenden Massnahmen (FlaM) die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen vor missbräuchlichen Unterschreitungen – unter anderem durch gezielte Lohn- und Arbeitskontrollen. Der kürzlich vom Staatssekretariat für Wirtschaft publizierte FlaM-Bericht für das Jahr 2024 zeigt einmal mehr, dass die flankierenden Massnahmen funktionieren und wirken.
Im Zuge der FlaM wurden im vergangenen Jahr in 36’337 Unternehmen Kontrollen durchgeführt. Damit konnte das Kontrollziel aus der Entsendeverordnung einmal mehr erreicht werden.
In Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) betrug die Verstossquote im vergangenen Jahr 28 Prozent. In Branchen ohne ave GAV wurden bei 10 Prozent der Kontrollen Lohnunterbietungen festgestellt.
Der risikobasierte Ansatz richtet sich jedes Jahr neu auf jene Branchen und Regionen aus, in denen das Risiko von Lohnunterbietungen besonders hoch ist. Aus diesem Grund ist ein Vergleich der Verstossquoten mit den Vorjahren weder zielführend, noch lässt er sachgerechte Rückschlüsse auf eine generelle Entwicklung der Arbeitsbedingungen zu. Die Anzahl festgestellter Verstösse zeigt vielmehr, dass der risikobasierte Ansatz ein effektives und zielgerichtetes Instrument zur Aufdeckung von Lohndumping ist.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich in den bisherigen Verhandlungen um die bilateralen Verträge konsequent dafür eingesetzt, dass das bewährte System der FlaM erhalten bleibt und wird dies auch weiterhin tun.