Bericht des Bundes zur Lohngleichheit – Arbeitgeber sehen Informationsbedarf

7. März 2025 News

Die erste Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse deutet darauf hin, dass ein gewisser Teil der Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben noch nicht vollständig erfüllt und insbesondere die Information der Mitarbeitenden vernachlässigt hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht hier einen erhöhten Informationsbedarf, da es sich bei der Lohngleichheitsanalyse um eine neue Pflicht handelt.

Das Bundesamt für Justiz hat heute eine Zwischenbilanz zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse präsentiert. Diese Zwischenanalyse gibt einen Überblick darüber, wie die Arbeitgeber die neuen Regeln für die Lohngleichheitsanalysen – zu denen sie seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes verpflichtet sind – innerhalb der Unternehmen umgesetzt haben.

Der Bericht zeigt insbesondere Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung innerhalb der Betriebe. So hat ein gewisser Teil der befragten Unternehmen die vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse nicht korrekt durchgeführt oder die Überprüfung durch eine externe Revisionsstelle versäumt. Besonders auffällig ist zudem, dass viele Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht oder nicht ausreichend über die – grossmehrheitlich positiven – Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informiert haben, wie es das Gleichstellungsgesetz vorschreibt.

Zugleich offenbart der Bericht, dass viele Unternehmen nicht ausreichend über ihre Pflichten informiert waren. Hier sieht der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) verstärkten Informationsbedarf. Es muss sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber die gesetzlichen Verpflichtungen kennen, damit eine rechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden kann.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei der Lohngleichheitsanalyse um eine neue Pflicht für Unternehmen handelt und daher noch nicht alle Informationen und Vorgaben in jedem Betrieb vollständig angekommen sind. Erfahrungsgemäss braucht es eine gewisse Zeit, bis sich neue gesetzliche Anforderungen in der Praxis etablieren.

Der SAV appelliert an die Unternehmen, die gesetzlichen Pflichten konsequent wahrzunehmen und die erforderlichen Prozesse sorgfältig umzusetzen. Er wird den Zwischenbericht zum Anlass nehmen, seine Mitglieder erneut für die Thematik zu sensibilisieren und auf eine praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen.