Der Bundesrat hat heute beschlossen, eine Meldepflicht an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) für diejenigen Personen einzuführen, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen. Die Massnahme ist Teil der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» und zielt darauf ab, das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser zu nutzen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid: Eine frühzeitige berufliche Orientierung und Integration von Personen aus dem Familiennachzug – die in vielen Fällen Frauen sind – kann deren berufliche Integration gezielt fördern. Dies ist nicht nur aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, sondern auch gesellschaftlich wichtig. Eine gelingende berufliche Integration von Personen, die via Familiennachzug in die Schweiz kommen, stärkt die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung – dies ist insbesondere auch mit Blick auf die anstehende Abstimmung zur Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» wichtig.
Eine Annahme der Initiative würde den gesamten bilateralen Weg mit der EU gefährden. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz hätte dies gravierende Folgen.