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Zuwanderung: Die grosse Zahl trügt

Als der Bund die Ecoplan-Studie zur Unionsbürgerrichtlinie veröffentlichte, sorgte eine Zahl für Schlagzeilen: 570’000 EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger könnten ein Daueraufenthaltsrecht beantragen. Doch die vermeintliche Zuwanderungswelle entpuppt sich als statistisches Missverständnis – betroffen sind vor allem Menschen, die längst in der Schweiz leben und arbeiten.

Als der Schlussbericht der Ecoplan-Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Migration mit dem Titel «Verwaltungsexterne Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)» vom 9. Mai 2025 die Zahl von 570’000 EU/EFTA-Staatsangehörigen nannte, die in den kommenden Jahren ein Daueraufenthaltsrecht in der Schweiz erwerben könnten, war die Schlagzeile gesetzt: Von «Hunderttausenden neuen Berechtigten» war die Rede – so war es in allen grossen Schweizer Zeitungen zu lesen. Doch wer die Studie liest, erkennt: Diese Zahl ist kein Ausdruck einer drohenden neuen Zuwanderungswelle – sie beschreibt in erster Linie Menschen, die längst hier leben oder in naher Zukunft die Voraussetzungen erfüllen. Die Medien verkürzten und hinterliessen bei den Leserinnen und Lesern vielfach ein falsches Bild.

Kein bedeutender neuer Zustrom – sondern betroffen ist primär bestehende Bevölkerung

Laut Ecoplan lebten Ende 2023 rund 1,5 Millionen EU/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz. Nach der Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) könnten gemäss einer auf Basis von Mikrodaten aus dem Jahr 2017 erstellten Modellrechnung, hochgerechnet auf den Bestand Ende 2023, bis zu 570’000 EU/EFTA-Bürgerinnen und -bürger in der Schweiz innerhalb von fünf Jahren die Kriterien für ein Recht auf Daueraufenthalt nach Art. 16 UBRL erfüllen. Diese Zahl ergibt sich aus dem Bestand der bereits ansässigen Bevölkerung, nicht aus künftigen Wanderungsbewegungen (vgl. Ecoplan 2025, S. 36–37): Nur ein kleinerer Teil dieser Zahl entfällt auf Personen, die in den nächsten Jahren hinzukommen und dann ebenfalls die Kriterien erfüllen. Mit anderen Worten: Die grosse Mehrheit lebt bereits in der Schweiz, arbeitet hier, zahlt Steuern und ist in die Gesellschaft integriert.

Administrative Umstellung statt Migrationsschub

Das geplante Daueraufenthaltsrecht bedeutet keine neue Aufenthaltskategorie und bringt auch keine automatische Statusänderung mit sich. Der Status muss beantragt werden und wird nur jenen gewährt, die die Voraussetzungen erfüllen.

Gemäss Ecoplan-Studie wird sich in der Praxis nur ein kleiner Teil der Berechtigten um das neue Recht bemühen – die Studie rechnet mit zwischen 4’000 und 20’000 Gesuchen pro Jahr nach Einführung des Daueraufenthaltsrechts. Denn wer bereits über eine C-Bewilligung verfügt, hat kaum einen Mehrwert.

Damit zeigt sich: Die neue Regelung wäre primär eine administrative Anpassung – kein Treiber zusätzlicher Migration.

Kein Freipass für Sozialleistungen

Das Daueraufenthaltsrecht ist zudem an klare Bedingungen geknüpft. Aufgrund einer Ausnahme, die die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat, steht es nur jenen offen, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben und als erwerbstätig gelten. Zeiten mit mehr als sechs Monaten vollständigem Sozialhilfebezug werden für die Fünfjahresfrist zum Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nicht angerechnet.

Laut Ecoplan basiert das Daueraufenthaltsrecht auf der EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, wonach es nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts erteilt werden kann – sofern die betroffene Person erwerbstätig ist oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (S. 36 f.). Diese Voraussetzungen ähneln jenen der schweizerischen Niederlassungsbewilligung C, wobei beim Daueraufenthaltsrecht die Integrationskriterien nicht geprüft werden.

Fazit: Zahl mit Symbolkraft, die aber falsche Tatsachen suggeriert

Die 570’000 stehen nicht für eine neue Einwanderungswelle, sondern für grösstenteils bereits anwesende oder bald anspruchsberechtigte EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger – was zur ebenfalls hypothetischen Zahl von 690’000 Personen führt, die auch jene berücksichtigt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erwerben könnten. Das geplante Daueraufenthaltsrecht ist in erster Linie ein juristisches Update für einen bestehenden Personenkreis – keine Einladung an neue Migranten.