Der Wohlstand der Schweiz hängt wesentlich von der Besetzung hochqualifizierter Stellen ab. Der anhaltende Fachkräftemangel im Inland sowie die zunehmenden Rekrutierungsschwierigkeiten im EU/EFTA-Raum erfordern, dass die dringend benötigten Spezialisten auch ausserhalb Europas rekrutiert werden können.
Jedes Jahr legt der Bundesrat mittels Kontingenten fest, wie viele hochqualifizierte Fachkräfte die Schweizer Wirtschaft aus Nicht-EU/EFTA-Staaten und aus Grossbritannien im Folgejahr rekrutieren darf. Im Rahmen der Vernehmlassung brachte auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) seine Einschätzung für das Jahr 2026 ein. Die Kontingente müssen auch in Zukunft auf einem ausreichend hohen Niveau bleiben, um Nachfragespitzen abfedern und Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleisten zu können. Aus Sicht der Arbeitgeber wird der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften aus Drittstaaten auch im Jahr 2026 nicht abnehmen. Es ist davon auszugehen, dass er im Vergleich zu 2025 mindestens gleich hoch bleibt. Der SAV beantragt deshalb dem Bundesrat, die Kontingentshöhe von 2025 unverändert beizubehalten und damit für 2026 an den Vorjahreszahlen festzuhalten:
- für Drittstaaten: 8’500 Kontingente (Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen)
- für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK): 3’500 Kontingente
- für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA: 3’500 Kontingente
Die Arbeitgeber warnen stark davor, die Kontingente zu reduzieren. Dies würde Projekte mit hoher Wertschöpfung gefährden und damit auch Arbeitsplätze in der Schweiz bedrohen. Eine bedarfsgerechte und flexible Kontingentierung hingegen stärkt den Werk- und Forschungsplatz Schweiz.
Die bestehenden Kontingente bieten der Wirtschaft den notwendigen Spielraum und Flexibilität. Zusätzlich fordert der SAV, dass die Zulassungsverfahren effizienter und wirtschaftsfreundlicher gestaltet werden. So sind die hohen Hürden bei den Zulassungsvoraussetzungen mit ein Grund, weshalb die bestehenden Kontingente nicht ausgeschöpft werden.
In Bezug auf die Frage zur künftigen Ausgestaltung der UK-Kontingente hält der SAV an der Beibehaltung der separaten UK-Kontingente im Umfang von 3’500 Einheiten fest. Sollte diesem Antrag nicht entsprochen werden, spricht sich der SAV dafür aus, die separaten UK-Kontingente in ein Gesamtkontingent im Umfang von 10’000 Personen zu integrieren. Diese Variante gewährleistet aus Sicht der Arbeitgeber die grösstmögliche Flexibilität und Planungssicherheit.
Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands