Die Individualbesteuerung kommt vors Volk

8. September 2022 News

Die Eidgenössische Volksinitiative wurde der Bundeskanzlei übergeben. Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, so auch Arbeitgeber, und Gesellschaft würdigten die Initiative und das Anliegen eines modernen, zivilstandsunabhängigen Steuersystems.

Übergabe der Volksinitiative in Bern.

Die Eidgenössischen Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» wurde mit über 110’000 gültigen Unterschriften der Bundeskanzlei in Bern übergeben. Heute wird in der Schweiz die Individualbesteuerung nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden hingegen gemeinsam besteuert. Ihre jeweiligen Einkommen werden also zusammengerechnet.

Das soll sich nun ändern. Bei der Individualbesteuerung wird das Einkommen einer Person einzeln und also nicht das zusammengerechnete Einkommen einer Veranlagungsgemeinschaft (Ehe / eingetragene Partnerschaft) besteuert. Dabei wird beispielsweise mit Hilfe von Abzügen auf dem Nettoeinkommen auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person Rücksicht genommen.

Die positiven Arbeitsanreize, welche die Individualbesteuerung schafft, sind insbesondere auch für die Wirtschaft von höchster Bedeutung. «Dass wir in der Schweiz nicht das volle Arbeitsmarktpotenzial ausnutzen und Menschen für ihre Erwerbstätigkeit steuerlich bestrafen, ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels absolut unverständlich» konstatierte Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. Die Arbeitgeber werden sich deshalb weiterhin für einen Systemwechsel stark machen.