Das Parlament hat die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten in der Schlussabstimmung angenommen. Somit dürfen Versicherungsdetektive IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor eine klarere und präzisere gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten gefordert.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für eine effektive Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung geschaffen hat. Ehrliche Bezüger von Sozialversicherungsleistungen haben nichts zu befürchten. Die Bekämpfung von Missbrauch ist gerade in ihrem Interesse, denn dadurch kommen die beschränkten finanziellen Mittel gezielt den wirklich Bedürftigen zugute.