Sozialpolitik Invalidenversicherung

Ständerat befürwortet pragmatische Lösung zur Schuldentilgung der IV

Die Arbeitgeber begrüssen, dass sich der Ständerat für eine Motion ausspricht, die die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Rückzahlung der IV-Schuld gegenüber der AVH fordert. Für sie muss die IV-Sanierung auf der Ausgabenseite erfolgen. Dazu gehört auch, die Finanzflüsse in der IV transparent zu klären und gegebenenfalls anzupassen.

Der Ständerat hat sich heute für eine Motion (25.3713) ausgesprochen, die eine gesetzliche Grundlage fordert, damit die Invalidenversicherung (IV) ihre Schuld von 10 Milliarden Franken bis spätestens 2045 an die AHV zurückzahlt – und zwar durch strukturelle Reformen auf der Ausgabenseite, nicht durch höhere Beiträge.

Stand heute ist ein Schuldenabbau ohne zusätzliche Massnahmen völlig unrealistisch. Im tiefen Finanzszenario drohen über Jahre hinweg massive Umlagedefizite, und frühestens ab 2033 könnte die IV überhaupt wieder ein knapp positives Umlageergebnis erzielen. Parallel dazu verschlechtert sich auch die finanzielle Perspektive der AHV. Damit droht eine gefährliche Doppelbelastung: Die IV bleibt verschuldet, während gleichzeitig die AHV auf neue Finanzierungsquellen angewiesen ist.

Ausgabenseitige Massnahmen müssen Vorrang haben
Ein verbindlicher Rückzahlungsplan bis 2045 – wie ihn die Motion 25.3713 fordert – stärkt nicht nur die finanzielle Stabilität, sondern auch die Generationengerechtigkeit. Heute höhere Beiträge zu verlangen, um morgen eine noch grössere Finanzierungslücke zu stopfen, wäre politisch und ökonomisch unverantwortlich. Stattdessen ermöglicht der gewählte Zeithorizont eine sozialverträgliche, aber nachhaltige Sanierung. Damit werden junge und künftige Generationen davor bewahrt, doppelt belastet zu werden, einmal durch steigende Beiträge und später durch die Folgen einer überschuldeten IV.

Arbeitgeber begrüssen nachhaltige Sanierung der IV
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die ständerätliche Unterstützt der Motion 25.3713. Denn sie eröffnet die Chance, die IV nachhaltig zu sanieren, die Schuld an die AHV verbindlich zurückzubezahlen und gleichzeitig neue Belastungen für die Wirtschaft und die Arbeitnehmenden zu verhindern. So wird Verantwortung übernommen, die Effizienz der Sozialwerke gesteigert und die Grundlage für ein sozialverträgliches, generationengerechtes und wettbewerbsfähiges System gelegt.

IV-Reform dringend notwendig
Für die Arbeitgeber bleibt die Notwendigkeit, die IV in einer Reform nachhaltig zu sanieren und dabei unter dem Gesichtspunkt der Kostenneutralität in die Zukunft zu führen, dringend. Die Ursachen von steigenden IV-Bezügern, allen voran unter Jugendlichen, sind besorgniserregend und gilt es zu klären. Die Arbeitgeber leisten dazu ihren Beitrag – heute schon mit dem Engagement im Arbeitgebernetzwerk Compasso.