Konzept zur Verwendung der AHV-Nummer fällt durch

20. Februar 2019 Vernehmlassungen

Die Arbeitgeber lehnen das vorgeschlagene Konzept des Bundesrats zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer ab. Die Vorteile können die Risiken beim Datenschutz und der Datensicherheit nicht aufwiegen. Stattdessen sollte eine neue Personenidentifikationsnummer geschaffen werden. Ansonsten müsste mindestens ein Bewilligungsverfahren sicherstellen, dass keine Kosten über die AHV-Durchführung getragen werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort den Wechsel zur Schaffung einer einheitlichen, allgemein verwendbaren Personenidentifikationsnummer nicht grundsätzlich ab. Der Vorschlag des Bundesrats genügt jedoch den Anforderungen der Arbeitgeber an Datenschutz und Sicherheit nicht. Zudem sind die im erläuternden Bericht genannten Argumente (insbesondere Verwaltungseffizienz), die für die Abschaffung des Erfordernisses der spezifischen gesetzlichen Grundlagen sprechen, weder überzeugend noch ausreichend. Stattdessen soll eine neue Personenidentifikationsnummer mit der Bewirtschaftung durch eine übergeordnete Behördenstelle ins Auge gefasst werden. Gleichzeitig wären dabei klare und strenge Standards zu Datensicherheit und –schutz sowie zur Verknüpfung verschiedener Datenbanken zu etablieren.

Sollte aus praktischen Gründen trotzdem auf die Ausweitung der AHV-Nummer zu einer allgemeinen Personenidentifikationsnummer mit freier Verwendbarkeit durch alle Behörden gesetzt werden, müsste das bundesrätliche Konzept zumindest gründlich überarbeitet werden. So reicht das vorgeschlagene Konzept der Selbstregulierung für die Sicherstellung der Datensicherheit und des Datenschutzes keinesfalls aus. Ebenfalls müsste nach Ansicht des Dachverbands ein Bewilligungsverfahren vorgesehen werden. Darüber hinaus wäre sicherzustellen, dass die Kosten nicht über die AHV-Durchführung getragen werden. Der SAV erwartet deshalb vom Bundesrat, dass er sein Konzept von Grund auf überarbeitet.