Hinterlassenenrenten: SGK-N schiebt Entscheidung vorläufig auf

11. November 2024 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat keine Entscheidung in Bezug auf die Hinterlassenenrenten getroffen. Sie hat sich für eine Aufschiebung entschieden, bis die Botschaft zur Initiative «Ja zu fairen Renten auch für Ehepaare» vorliegt. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands macht das Aufschieben und Verknüpfen von verschiedenen politischen Geschäften in der 1. Säule den Anschein einer gestarteten AHV-Reform.

Vor etwas mehr als zwei Wochen hatte der Bundesrat den Botschaftstext zur Anpassung der Witwen- und Witwerrenten vorgestellt und es schien, als würde das Geschäft nun schrittweise im politischen Prozess bearbeitet. Mit den Vorschlägen zeigte sich der Schweizerische Arbeitgeberverband grösstenteils einverstanden, da sie die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf die Hinterlassenenrenten aufheben würden und die Leistungen der heutigen Zeit angepasst werden.  

Schon in der ersten Kommissionssitzung kam die Botschaft aber ins Stocken: Am Freitag war das Geschäft in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) traktandiert. Diese teilte am Anschluss an die Sitzung mit, dass sie eine Entscheidung in diesem Geschäft vorläufig aussetzt, bis die Botschaft zur laufenden Initiative «Ja zu fairen Renten auch für Ehepaare» zur Verfügung steht. Ziel der SGK-N ist es, die zivilstands- und geschlechtsunabhängigen Leistungen der AHV in einer Gesamtschau zu beurteilen. Der Botschaftstext zur Initiative soll bis spätestens Ende März 2025 vorliegen. 

Die Arbeitgeber bedauern es, dass nun noch keine Anpassung entschieden wurde.  Das Aufschieben und Verknüpfen von verschiedenen politischen Geschäften in der 1. Säule kommt einer gestarteten AHV-Reform gleich. Dass die Leistungen der AHV in einer Auslegeordnung zivilstandsunabhängig betrachtet werden sollen und damit auch den gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen, können wir wiederum nachvollziehen.