Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfung in der Allgemeinbildung: Ein komplexes und stark diskutiertes Thema

31. Januar 2025 News

Die geplante Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfung in der Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Während einzelne Lehrpersonen diese Reform kritisieren und sich mit Petitionen gegen die Neuerung wehren, betonen die Verbundpartner, dass die Anpassung den Unterricht aufwerten soll.

Die Note der Allgemeinbildung (AB) macht einen Fünftel des gesamten Qualifikationsverfahrens (QV) aus und besteht aktuell aus einer Erfahrungsnote, einer Vertiefungsarbeit und einer schriftlichen Schlussprüfung. Im neuen Reformvorschlag soll die schriftliche Schlussprüfung   durch eine mündliche Prüfung (Fachgespräch) zur neugestalteten Vertiefungsarbeit ersetzt werden. Damit soll insbesondere der Stellenwert der Erfahrungsnote, und somit des Unterrichts inklusive der dort stattfindenden Prüfungen, gestärkt werden. Zudem soll mittels des mündlichen Fachgesprächs überprüft werden, ob die Inhalte der Vertiefungsarbeit auch wirklich verstanden wurden.  

Die Qualitätssicherung und die Erhöhung der Verbindlichkeit bei der Umsetzung sollten im Vordergrund stehen 

Aus Sicht des SAV ist die Anpassung der Prüfungsform in erster Linie eine pädagogische Frage, die kontrovers diskutiert werden kann. Sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen haben Vor- und Nachteile, mit welchen sich auch die Spezialisten in diesem Projekt auseinandergesetzt haben. Wichtig ist, dass es nach wie vor eine Abschlussprüfung gibt, denn auf diese Weise werden die Lernenden bewusst gefördert, ihre Arbeit und ihr Wissen zu einem bestimmten Zeitpunkt abrufen zu können. Die Form der Prüfung spielt für den SAV dabei eine untergeordnete Rolle.  

Für den SAV ist es entscheidender, dass die Qualitätssicherung und die Verbindlichkeit bei der Umsetzung des allgemeinbildenden Unterrichts gestärkt werden. Der SAV begrüsst diesbezüglich die Absicht der Kantone, eine verbindlichere kantonale Steuerung der Allgemeinbildung umzusetzen und dadurch die Qualitätsentwicklung sowie Vernetzung der Akteure zu fördern. Im neuen Rahmenlehrplan wurden dafür als Grundlage Kompetenzen in verschiedenen Lernbereichen definiert. Der SAV hätte sich hier allerdings mehr Mut gewünscht, gerade im Lernbereich «Gesellschaft» klarere Kompetenzen auf dieser Ebene zu formulieren, um die Verbindlichkeit bei der Umsetzung noch weiter zu erhöhen.  

Die mögliche Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfung bei der Allgemeinbildung darf schliesslich kein Präjudiz für das zweite schulische Gefäss der Berufsbildung, die Berufskunde, sein. Hier gilt es nach wie vor, die Qualifikationsverfahren berufsspezifisch zu gestalten, damit die Abschlüsse vom Arbeitsmarkt akzeptiert sind und somit der Übergang für die Lernenden reibungslos funktioniert.  

Die Verbundpartnerschaft nicht schwächen 

Der SAV setzt sich für eine lösungsorientierte und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Verbundpartnerschaft ein. Gemeinsam mit Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) wird dank des Rahmengesetzes in der Berufsbildung nach pragmatischen Lösungen und nach Kompromissen gesucht, die ausserhalb der Politik gefunden werden. Dazu werden gerade beispielsweise Vernehmlassungen breit geführt. Die verschiedenen Akteure können und müssen sich in ihren Interessenkreisen einbringen. Vermehrte politische Eingriffe würden den Kern der Berufsbildung, die Berufsentwicklung und ihre Reformfähigkeit in der Verbundpartnerschaft nachhaltig schwächen.