Seit der Einführung der Stellenmeldepflicht müssen offene Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden. Arbeitssuchende, die bei den RAV registriert sind, haben dann während fünf Arbeitstagen exklusiven Zugang zu diesen Stellen, bevor die Unternehmen sie öffentlich ausschreiben dürfen.
Die Liste der meldepflichtigen Berufe wird jährlich aktualisiert und basiert auf der Arbeitslosenquote in den jeweiligen Berufsgruppen. Wenn diese den Schwellenwert von 5 Prozent überschreitet, wird die Berufsgruppe meldepflichtig.
In der Referenzperiode von Oktober 2023 bis September 2024 überschritten mehr Berufsgruppen diesen Schwellenwert als im Vorjahr, was für 2025 eine Zunahme der meldepflichtigen Berufe bedeutet: Während im aktuellen Jahr noch etwa 3,2 Prozent der Erwerbstätigen von der Meldepflicht betroffen waren, wird dieser Anteil im kommenden Jahr auf 6,5 Prozent ansteigen. Die Berufsgruppe mit den meisten betroffenen Erwerbstätigen im Jahr 2025 sind mit 89’080 Personen die Hilfsarbeiter im Baugewerbe. Neu hinzugekommen sind unter anderem Führungskräfte im Vertrieb und Marketing sowie Servicehilfskräfte in der Gastronomie.
Damit betroffene Arbeitgeber frühzeitig planen können, hat das SECO die neue Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten bereits veröffentlicht. Dabei gilt es zu beachten, dass die Liste noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung steht, welcher voraussichtlich Ende November 2024 erfolgt.