Allgemein

Entlastungspaket 27: Arbeitgeber begrüssen Richtungsentscheid des Ständerats

Der Ständerat hat in der dritten Woche der Wintersession 2025 das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt beraten und einige Anpassungen am Vorschlag des Bundesrates beschlossen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst insbesondere die Ablehnung der höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen und privaten Vorsorge und den Erhalt der Ausnahmeregelung bei der Projektförderung in der Berufsbildung.

Die Arbeitgeber bekennen sich zur Schuldenbremse, die für die finanzielle Stabilität und Sicherheit der Schweiz zentral ist. Das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt zielt darauf ab, dass die Ausgaben weniger rasch ansteigen und die Schuldenbremse auch in den kommenden Jahren eingehalten werden kann. Es ist deshalb richtig, dass der Ständerat diverse Sparmassnahmen – wirksam in den Jahren 2027 bis 2029 – beschlossen hat.

Ständerat gegen die Bestrafung von Alterssparbemühungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Streichung der geplanten höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule. Diese Massnahme hätte das Vertrauen in das bewährte Dreisäulensystem und die langfristige Altersvorsorge untergraben und den Anreiz für eigenverantwortliches Sparen und freiwillige Einzahlungen massiv reduziert. Dieser Schritt ist darüber richtig, da der Bund ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat. Anstatt die Steuerlast für individuelle Vorsorgesparer zu erhöhen, sollte die Stabilisierung des Bundeshaushaltes primär über die Reduktion der Ausgaben erfolgen.

Handlungsspielraum bei Projektförderung im Berufsbildungsgesetz bleibt erhalten

Der Ständerat hat bei den Projektbeiträgen in der Berufsbildung eine wichtige Präzisierung vorgenommen und in begründeten Ausnahmefällen Beiträge von bis zu 80 Prozent ermöglicht. Damit bleibt der notwendige Handlungsspielraum in systemrelevanten Situationen – wie zum Beispiel der Corona-Pandemie – erhalten, während der vom Bundesrat beantragte Richtwert von 50 Prozent grundsätzlich bestätigt wird. Aus Sicht der Arbeitgeber ist diese Ergänzung zentral, um die Funktionsfähigkeit und Krisenfestigkeit der Berufsbildung zu sichern.

Entlastungpaket ist notwendig

Im Rahmen der ständerätlichen Debatte über das Entlastungspaket 27 ist ein erster Schritt zur Einhaltung der Schuldenbremse gemacht. Nun muss der Nationalrat in der Frühlingssession nachziehen. Die beschlossenen Anpassungen zeigen, dass eine Haushaltskonsolidierung möglich ist, ohne zentrale Anreize der eigenverantwortlichen Vorsorge zu schwächen oder die Funktionsfähigkeit der Berufsbildung unnötig einzuschränken. Entscheidend bleibt, dass die Stabilisierung des Bundeshaushaltes primär über die Ausgabenseite erfolgt.