Nach dem Ständerat hat anlässlich der Wintersession auch der Nationalrat die beiden Motionen 25.3423 und 25.3424 gutgeheissen. Damit bekräftigt das Parlament seinen Willen, die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters zu fördern und einen Beitrag zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels zu leisten.
Mit der Motion 25.3423 wird der Bundesrat beauftragt, den AHV-Freibetrag für Erwerbstätige nach dem Referenzalter von heute 16’800 auf 21’800 Franken pro Jahr anzuheben und künftig regelmässig an den Mischindex anzupassen. Damit werden finanzielle Hürden reduziert, die ältere Personen bislang davon abhalten konnten, ihre Arbeit im Pensionsalter weiterzuführen.
Die Motion 25.3424 verlangt, dass die Zuschläge bei einem Rentenaufschub erhöht und die heutigen Kürzungssätze beim Rentenvorbezug mindestens beibehalten werden. Dies stärkt den flexiblen Übergang in die Pensionierung und setzt gezielte Anreize für eine Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes handelt es sich um ein wirksames Massnahmenpaket, das zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beiträgt. Angesichts des ausgeprägten Arbeitskräftemangels ist es zentral, dass erfahrene Mitarbeiter länger im Erwerbsleben bleiben können und wollen. Die jüngsten Entwicklungen am Arbeitsmarkt zeigen klar, dass ältere Arbeitnehmende bereits heute gut integriert sind und in vielen Branchen stark gefragt bleiben. Die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen ist in den vergangenen Jahren markant gestiegen, während die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe tiefer liegt als bei Jüngeren. Der Arbeitsmarkt kann ältere Mitarbeitende also problemlos aufnehmen – und er braucht sie mehr denn je. Die freiwillige Weiterarbeit verhindert nicht nur den Verlust wertvollen Wissens, sondern erhöht auch die individuelle Wahlfreiheit der Betroffenen.
Die finanzielle Attraktivierung der freiwilligen Weiterarbeit ist ein erster wichtiger Schritt Richtung Entlastung der AHV. Wegen des demografischen Wandels und der gestiegenen Lebenserwartung führt dennoch langfristig betrachtet kein Weg an einer generellen Erhöhung des Referenzalters oder strukturelle Reformen mit ähnlicher Wirkung vorbei. Nur so kann eine nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden.