Der Nationalrat hat eine Motion (18.3716) überwiesen, die wichtige Entwicklungen in den Ergänzungsleistungen (EL) aufnimmt. Zum einen trägt sie dazu bei, die weitere Kostenexplosion in den EL abzumildern, die wegen der wachsenden Zahl betagter Personen und der deshalb stark steigenden Pflegekosten bevorsteht. Zum anderen trägt die Motion dem Bedürfnis betagter Menschen Rechnung, möglichst lange in einer eigenständigen Wohnform zu bleiben statt früh in ein Heim einzutreten. Gerade frühe Heimeintritte von leicht pflegebedürftigen Personen verursachen höhere Pflegekosten als notwendig, was sich ebenfalls in höheren EL-Kosten niederschlägt.
Bei der Entwicklung eines Modells ist es aus Sicht der Arbeitgeber zentral, die richtigen Anreize zu setzen: Betagte Menschen, die günstiger und besser über das betreute Wohnen versorgt werden können, sollen diese Form auch tatsächlich wählen und das Pflegeheim erst dann in Anspruch nehmen, wenn es wirklich Sinn macht. Das im Auftrag des SAV erarbeitete Gutachten von Professor Christoph Schaltegger zeigt, wie Transparenz und Steuerung in der Pflege mit einer klaren Aufgabenteilung in der EL verbessert werden können. Mittlerweile hat auch der Bundesrat diesen Handlungsbedarf erkannt, wie er im kürzlich publizierten Bericht anlässlich der Motion «Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» (13.3363) festhielt.