Der klare Volksentscheid zur Selbstbestimmungsinitiative ist in der Wirtschaft mit Zustimmung aufgenommen worden. Das Nein ist ein deutliches Signal für eine rechtsstaatliche Schweiz. In einer globalisierten Welt ist es ausserdem das Bekenntnis eines Kleinstaats, der sich seiner wirtschaftlichen Chancen nicht berauben lassen will.
| Daniella Lützelschwab
Mit der klaren Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative hat das Schweizer Stimmvolk deutliche Signale ausgesendet. Es will weiterhin auf Sicherheit und Verlässlichkeit in den aussenpolitischen Beziehungen bauen. Gerade in einer sich polarisierenden Welt tut ein Kleinstaat gut daran, sich auf diese Grundwerte zu berufen. Festhalten will der Souverän ausserdem am Schweizer Erfolgsmodell. Der internationale Handel ist ein Grundpfeiler des hiesigen Wohlstands. Er soll nicht durch isolationistische Haltungen beschnitten werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über das Abstimmungsresultat. Damit bleibt den Arbeitgebern eine Ungewissheit erspart, die bei einer Annahme besonders über Arbeitsplatz- und Investitions-Entscheiden geschwebt wäre. Unter Rechtsunsicherheiten hätte der Standort Schweiz gelitten.
Die Arbeitgeber sind zudem erleichtert, dass die Schweizer Politik mit dem Nein zu Initiative an ihrer bewährten aussenpolitischen Tradition festhalten kann. Sie sind überzeugt, dass das Befolgen von gemeinsam vereinbarten Spielregeln im Konfliktfall die Rechtssicherheit stärkt und deshalb nicht im Widerspruch zu den Interessen der Bürgerinnen und Bürger steht.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.