Am ersten Tag der Sommersession standen im Ständerat mehrere Geschäfte zur beruflichen Vorsorge auf der Traktandenliste. Abgelehnt, bzw. zurückgezogen, wurden richtigerweise drei Motionen, die einzelne isolierte und teilweise systemfremde Massnahmen im BVG implementieren wollten. So verlangte die zurückgezogene Motion 24.3920, dass in der beruflichen Vorsorge rentenbildende, einkommensabhängige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt werden, die sich an die bestehende Praxis der AHV anlehnen. Die Finanzierung soll zentral über den Sicherheitsfonds erfolgen und durch eine dauerhafte Umlagekomponente gesichert werden, die sich aus einem festgelegten Prozentsatz der Freizügigkeitsleistungen aller Vorsorgeleistungen speist. Damit wäre in der zweiten Säule ein neuer Mechanismus eingeführt worden, der zu einer systemfremden Mehrbelastung des Vorsorgesystems geführt hätte.
Darüber hinaus sollten mit der Motion 24.4198 die Renten aus der beruflichen Vorsorge regelmässig der Teuerung angepasst werden. Eine Teuerungsanpassung ist allerdings bereits heute möglich und kann vom obersten Organ einer Vorsorgeeinrichtung anhand klarer finanzieller Rahmenbedingungen beschlossen werden. Wäre ein Teuerungsausgleich als verpflichtendes Element aufgenommen worden, hätte dies die Stabilität des Vorsorgesystems langfristig gefährden können.
Zudem verlangte die Motion 24.4330 eine Anpassung von Art. 60a Abs. 2 BVV 2, damit Guthaben in der Säule 3a bereits ab dem 18. statt wie heute ab dem 24. Altersjahr bei der Berechnung des Einkaufspotenzials in der 2. Säule berücksichtigt werden. Obwohl das Ziel dahinter nachvollziehbar ist, besteht aus Sicht des Arbeitgeberverbandes derzeit kein ausreichender Anpassungsbedarf an der bisherigen Regelung.
Da die berufliche Vorsorge die Politik wieder zunehmend beschäftigt, hat die SGK-S ein Kommissionspostulat eingereicht, das den Bundesrat auffordert, Modernisierungsvorschläge für das BVG auszuarbeiten und dabei die Gesamtsicht zu wahren und auch die Finanzierung zu berücksichtigen. Diese gesamtheitliche Betrachtung ist im Grundsatz begrüssenswert. Wichtig bleibt, dass sowohl Beitrags- als auch Leistungsseite in die Betrachtung miteinbezogen werden und Lösungen gefunden werden, die auch für die Übergangsgeneration funktionieren und die systemfremde Umverteilung minimieren.