Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat im Rahmen einer Vernehmlassung zu geplanten Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sowie zugehörenden Verordnungen Stellung genommen. Konkret will der Bundesrat Schutzbedürftigen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und bei Fachkräften aus Drittstaaten, die in der Schweiz ausgebildet wurden, auf eine Vorrangprüfung verzichten.
Meldepflicht statt Bewilligung für Schutzbedürftige
Der Bundesrat schlägt für Personen mit Schutzstatus S vor, die bisherige Bewilligungspflicht durch eine einfache Meldepflicht zu ersetzen – sowohl bei Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit als auch bei einem Stellenwechsel. Aus Sicht der Arbeitgeber stellt dies eine sinnvolle Vereinfachung dar, die den administrativen Aufwand für die Unternehmen reduziert und die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert. Auch die geplante Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung und die Möglichkeit, Sozialhilfebeziehende zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen zu verpflichten, werden vom SAV unterstützt.
Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatenangehörige
Im Zentrum der Anpassung, wonach auf eine Vorrangprüfung verzichtet wird, stehen Absolventinnen und Absolventen von höheren Fachschulen sowie Postdoktorierende aus Drittstaaten, die ihre Ausbildung in der Schweiz abgeschlossen haben. Bereits während des früheren politischen Prozesses hat sich der SAV für eine bessere Nutzung des Fachkräftepotenzials von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatenangehörigen eingesetzt. Die geplante Erweiterung der Zulassungserleichterungen – analog zur bisherigen Regelung für Hochschulabsolventinen und -absolventen – wird vom SAV begrüsst. Entscheidend ist aus Sicht des SAV jedoch eine klare und einheitliche Umsetzung durch die zuständigen Behörden, um Unsicherheiten in der Praxis zu vermeiden.