Arbeitsmarkt Lohnfragen

Die Profile von Frauen und Männern nähern sich weiter an

Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.

Die neuste Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) legt offen, dass sich das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern 2024 insgesamt weiter verringert hat. In der Gesamtwirtschaft sank die Differenz von 16,2 Prozent im Jahr 2022 auf 15,7 Prozent. Damit setzt sich ein Trend fort, der bereits seit mehreren Jahren beobachtet werden kann. Die Ergebnisse bestätigen, dass ein grosser Teil der Lohnunterschiede auf strukturelle Faktoren zurückzuführen ist. Dazu gehören unter anderem unterschiedliche Ausbildungswege, Berufswahlen, Arbeitspensen, Dienstjahre oder die Ausübung von Führungsfunktionen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt diese Entwicklung erfreut zur Kenntnis. Sie zeigt, dass sich die Profile von Frauen und Männern im Erwerbsleben zunehmend annähern. Eine stärkere Durchmischung der Berufe, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich bestehende Unterschiede weiter verringern.

Unerklärte Lohndifferenz nicht mit Diskriminierung gleichsetzen

Das BFS weist zudem aus, dass im Jahr 2024 ein sogenannter unerklärter Lohnunterschied von 6,5 Prozent verbleibt. Dabei handelt es sich um den Teil der Lohndifferenz, der mit den in der Analyse berücksichtigten Merkmalen statistisch nicht erklärt werden kann.

Wichtig ist jedoch die Einordnung dieses Werts. Das BFS betont seit Jahren ausdrücklich, dass die unerklärte Lohndifferenz nicht als quantitatives Mass für Lohndiskriminierung interpretiert werden darf. Der Wert stellt vielmehr einen Restwert dar, den das statistische Modell mit den Vorgaben nicht erklären kann. Gründe dafür können etwa sein, dass keine Daten zur effektiven Berufserfahrung oder Erwerbsunterbrüchen im Modell verwendet werden oder weil das Schätzmodell aus technischen Gründen an Grenzen stösst.

Betriebliche Auswertungen zeichnen ein positives Bild

Ein positives Bild liefern auch die betrieblichen Lohngleichheitsanalysen, die Unter-nehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden aufgrund des Gleichstellungsgesetzes durchführen müssen. Die bislang grösste Auswertung dieser Analysen durch die Universität St. Gallen, die der SAV beauftragt hatte, zeigt, dass 99,3 Prozent der untersuchten Unternehmen das Gleichstellungsgesetz einhalten. Unter Berücksichtigung der berufsspezifischen und persönlichen Merkmale zeigt die Datensammlung eine durchschnittliche unerklärte Lohndifferenz von 3,3 Prozent. Entscheidend bleibt deshalb, die tatsächlichen Ursachen von Lohnunterschieden anzugehen und die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, damit Frauen und Männer ihre Erwerbs- und Karrierepotenziale gleichermassen bestmöglich ausschöpfen können.