Der Ständerat hat der parlamentarischen Initiative zur Abschaffung der Sunset Klausel (25.406) keine Folge gegeben. Diese zielte darauf ab, dass die Lohngleichheitsanalysepflicht für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden über das Jahr 2032 hinaus beibehalten wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid. Die Befristung wurde bewusst eingeführt, um die Wirkung und Verhältnismässigkeit der Lohngleichheitsanalyse im Rahmen einer kommenden Evaluation systematisch zu überprüfen und gestützt darauf über eine Weiterentwicklung zu entscheiden. Eine vorzeitige Verlängerung hätte diesem gesetzgeberischen Ansatz widersprochen und das Ergebnis der Evaluation faktisch vorweggenommen.
Zudem würde eine dauerhafte Verankerung eine zusätzliche Regulierungslast für die Unternehmen bedeuten, ohne dass geklärt wäre, wo konkret Verbesserungsbedarf besteht. Der SAV erachtet es als sachgerechter, zunächst die bestehenden Erfahrungen auszuwerten und gezielt dort anzusetzen, wo tatsächlich Defizite bestehen. Eine pauschale Verlängerung schafft neue Verpflichtungen, ohne das Gesetz substanziell zu optimieren. Das Geschäft ist nun erledigt.
Sinnvolle Präzisierung bei Schichtzulagen
Hingegen wurde heute im Ständerat eine Motion zu den Schichtzulagen (23.4139) angenommen, welcher der Nationalrat bereits im Mai 2025 zugestimmt hatte. Die Ausnahme diskriminierungsfreier Schichtzulagen trägt dazu bei, die Aussagekraft der Lohngleichheitsanalysen zu verbessern. Gerade in der Praxis führen solche Lohnbestandteile immer wieder zu Verzerrungen, obwohl sie sachlich gerechtfertigt sind. Der Umstand, dass in vielen Branchen mehr Männer in (Nacht-)Schicht arbeiten und Frauen eher Morgen- oder Nachmittagsschichten vorziehen, wirkt sich beim Lohnvergleich aus. Dies ist aber ein objektiv erklärbarer Unterschied, welcher nicht vom Geschlecht abhängig und somit nichtdiskriminierend ist. Mit der Annahme dieser Präzisierung wird ein bekannter Schwachpunkt der heutigen Regelung abgeschafft.