Am 13. Februar 1908 schlossen sich acht Arbeitgeberverbände in Zürich zum «Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeberorganisationen» zusammen. Die Gründung fiel in eine unruhige Zeit mit grossen Konflikten zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Dementsprechend bezweckte die Verbandsgründung vorab die Bekämpfung der «ungerechtfertigten Forderungen der Arbeiter».

Aus dem Abwehrbündnis von einst wurde der «Schweizerische Arbeitgeberverband», wie wir ihn heute kennen: Die Stimme der schweizerischen Arbeitgeber, die bei den politischen Entscheidungsträgern Gehör findet und von den Arbeitnehmerorganisationen als konstruktiver Sozialpartner akzeptiert ist. Als Verfechter eines liberalen Arbeitsmarkts, einer starken Ausbildung und einer wirtschaftsverträglichen Sozialpolitik trägt der Verband seit über 100 Jahren zur erfolgreichen Entwicklung der Schweiz bei.

Im Rahmen des 100-Jahr-Jubliäums veröffentlichte der Schweizerische Arbeitgeberverband 2008 eine zwölfteilige Chronik. Ihr Fokus liegt auf den für die Arbeitgeber prägenden Ereignissen und Entwicklungen sowie der jeweiligen Verbandshaltung dazu. Als Grundlage dienten ausschliesslich die 100 Jahresberichte des Verbands von 1908 bis 2007.

Von 1908 bis 1919

Nachdem an der konstituierenden Delegiertenversammlung zunächst acht Verbände dem Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen beigetreten sind, erhöht sich die Zahl der Mitglieder noch im Verlauf des Gründungsjahrs auf 13 Verbände. Sie zählen gegen 4000 Betriebe mit rund 154‘000 Arbeitern. Die ersten Verbandsjahre sind unter anderem geprägt von Arbeitskonflikten – beispielsweise um die Verkürzung der Arbeitszeit auf 9,5 bzw. 9 Stunden pro Tag –, Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen und der Sorge um einen Mangel an Arbeitskräften in fast allen Berufen. 1912 erwirbt der Verband die «Schweizerische Arbeitgeber-Zeitung» (ab 1994 «Schweizer Arbeitgeber»), die fortan über 100 Jahre lang als Verbandszeitschrift der Arbeitgeberschaft «Gehör in Politik und Verwaltung» verschafft.

Chronik – Teil 1

Von 1920 bis 1932

Zu Beginn der 20er-Jahre beklagt der Zentralverband «die starre 48-Stunden-Woche» und die Produktionsrückgänge durch die «rapide» Arbeitszeitverkürzung. Im Weiteren kritisiert er die Forderung der Gewerkschaften, bei der Arbeitslosenfürsorge nicht mehr zwischen verschuldeter und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu unterscheiden. In der Industrie kommt es in den Krisenjahren 1921 und 1922 zu massiven Lohnkürzungen von durchschnittlich 10 bis 25 Prozent. 1926 vereinigt der Zentralverband bereits 33 Arbeitgeberorganisationen mit rund 1000 Arbeitgebern und 325‘000 Arbeitnehmenden. Sie sprechen sich in der Zeit der Weltwirtschaftskrise gegen eine gesetzliche Regelung der bis dahin freiwilligen Familienzulagen aus. Während die Arbeitslosigkeit steigt, sieht der Verband den anhaltenden Zustrom berufstätiger Ausländer als «eine Bestätigung für die Tatsache, dass unsere Arbeitsverhältnisse wesentlich günstiger sind als diejenigen des Auslands».

Chronik – Teil 2

Von 1933 bis 1945

In den 30er-Jahren beschäftigen die Arbeitgeber weiterhin die Wirtschaftskrise und die sich verschlimmernde Arbeitsmarktlage. Der Zentralverband setzt sich ein gegen das «Kriseninitiative» genannte Volksbegehren der Sozialdemokraten zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise und Not und gegen die auf internationaler Ebene diskutierte 40-Stunden-Woche. Dank des Friedensabkommens von 1937 – eines wegweisenden Meilensteins für die Schweizer Sozialpartnerschaft – gehen die Streiktätigkeiten stark zurück. Die Zahl der Stellensuchenden nimmt ab 1939 deutlich ab. Der Verband äussert sich ablehnend zu einem ungebührenden staatlichen Eingriff in die private Lohngestaltung. Eine allgemeine Alters- und Hinterlassenenversicherung hält er zwar für unbestritten, allerdings sieht er in der Umsetzung «allergrösste technische und finanzielle Schwierigkeiten». Bis 1945 sind 30‘000 Arbeitgeber und 81‘000 Arbeitnehmende von einem allgemeinverbindlich erklärten GAV abgedeckt.

Chronik – Teil 3

Von 1946 bis 1954

Nach dem 2. Weltkrieg nimmt die Zahl der Gesamtarbeitsverträge zu, allerdings meldet der Zentralverband generelle Bedenken an und spricht sich insbesondere gegen die Allgemeinverbindlichkeit bestimmter Vertragsbestimmungen aus. Sie nähme der Wirtschaft «einen erheblichen Teil ihrer Handlungsfreiheit und Elastizität». Gegenüber einer beträchtlichen Verkürzung der Arbeitszeit – Stichworte Fünftagewoche und Volksinitiative für die 44-Stunden-Woche – beharrt der Verband auf seiner ablehnenden Haltung. Zur Einführung der AHV im Jahr 1949 betonen die Arbeitgeber mit Genugtuung, dass es innert kurzer Zeit gelungen ist, «ein in der Hauptsache von der Wirtschaft organisiertes Versicherungssystem» zu installieren. Ausserdem plädieren sie in den 50er-Jahren für die Verbesserung der Produktivität und stellen fest, dass es dazu der Unternehmertätigkeit und -initiative und nicht der gesetzgeberischen Tätigkeit des Parlaments bedarf.

Chronik – Teil 4

Von 1955 bis 1964

1955 warnt die Arbeitgeberschaft vor den «immer häufigeren und weitergehenden Eingriffen des Staates ins Wirtschaftsleben». Sie zeigt sich offener für eine künftige Verkürzung der Arbeitszeit – unter der Voraussetzung, dass die Produktivitätssteigerung dies rechtfertigt. Während das Volk die 44-Stunden-Woche ablehnt, führt die Maschinenindustrie die 45-Stunden-Woche ein. Aus Anlass des Inkrafttretens des IV-Gesetzes spricht der Zentralverband von der Schliessung der letzten grösseren Lücke im Sozialversicherungssystem. Infolge der herrschenden Hochkonjunktur und des ausgetrockneten Arbeitskräfteangebots wandern in den frühen 60er-Jahren immer mehr Ausländer zu, so dass der Bundesrat eine Zulassungsbeschränkung ausländischer Arbeitskräfte beschliesst. Der Verband bezeichnet diese Massnahme zwar als «wenig wirtschaftskonform», anerkennt aber, dass dem Rückgriff auf ausländische Produktivkräfte Grenzen gesetzt sind.

Chronik – Teil 5

Von 1965 bis 1972

Während die Zahl der Gesamtarbeitsverträge stabil bleibt, spricht der Bundesrat weitere Allgemeinverbindlicherklärungen aus. Der Zentralverband hält dazu fest, dass diese nicht mehr ihrem ursprünglichen Sinn entsprechen, wenn weitgehende Arbeitsbedingungen wie Stundenlöhne allgemeinverbindlich erklärt werden. Verärgert zeigen sich die Arbeitgeber über neuerliche bundesrätliche Beschlüsse zur Herabsetzung des Bestands an ausländischen Arbeitskräften, denn die Nachfrage nach Arbeitskräften liegt gemäss dem Verband auch in den 70er-Jahren nach wie vor weit über dem Niveau des Angebots. Entsprechend werden auch die «grössten je verzeichneten Nominallohnerhöhungen» in den Jahren 1971 und 1972 als Massnahme interpretiert, um Kündigungen von Arbeitskräften zu verhindern. Im Weiteren beschäftigen den Verband das «oft höchst verzerrt wiedergegebene» Bild der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit sowie die zunehmend «ideologischen Ansinnen» der Gewerkschaften.

Chronik – Teil 6

Von 1973 bis 1981

Nach dem konjunkturellen Hoch in den 60er-Jahren folgen Einbrüche in Produktion und Beschäftigung. Nicht zurückgehen würden indes die «Begehrlichkeitsmentalität» und die «Inflation der Ansprüche» an Staat und Wirtschaft, beklagt der Zentralverband. Anlass zu Kritik geben auch die Richtlinien des Bundes zur «Bevorzugung einheimischer Arbeitskraft», da doch eine Firma Entlassungen nicht vorwiegend nach Nationalität vornehmen kann, sondern vielmehr Eignung und Leistungsfähigkeit berücksichtigen muss. Mit Blick auf die Arbeitszeit steht die 40-Stunden-Woche zur Diskussion, eine entsprechende Initiative wird jedoch 1976 abgelehnt. In neuen Technologien sieht der Verband Chancen für zusätzliche Beschäftigung und neue Berufsbilder. Im Bereich der Sozialversicherungen bemängelt er die überwiegende Finanzierung durch die Sozialpartner, während die Entscheidungsmacht meist allein beim Staat liegt. Der Verband verstärkt in den 70er-Jahren ausserdem seine Öffentlichkeitsarbeit – etwa durch die Herausgabe von Büchern, Broschüren und Stellungnahmen sowie die Teilnahme an Podien.

Chronik – Teil 7

Von 1982 bis 1988

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), das 1985 in Kraft tritt, wird vom Zentralverband begrüsst. Dagegen beklagt er einmal mehr «staatliche Eingriffe in den unternehmerischen Bereich» und die «Forderungskataloge» der Gewerkschaften – etwa die 40-Stunden-Initiative des Gewerkschaftsbundes oder neue Forderungen aufgrund der «beschleunigten Umwandlung von traditionellen Arbeitsplätzen in sogenannte Bildschirm-Arbeitsplätze». Angesichts des «starken Überwiegens» des Dienstleistungssektors (1983: 55 Prozent der Beschäftigten gegenüber 38 Prozent in der Industrie) erinnert der Verband daran, den industriellen Sektor als «stärkste Stütze für Produktivität» nicht zu unterschätzen. Weiter fordern die Arbeitgeber, dass der Bundesrat die Zulassungspraxis für Ausländer «noch besser den gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktprioritäten anpasst». Denn die Arbeitsmarktlage wird insbesondere durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften als angespannt wahrgenommen.

Chronik – Teil 8

Von 1989 bis 1992

Mit Blick auf die sich abzeichnende verstärkte Integration in Europa betont der Zentralverband die Sozialpartnerschaft als «eigenständige schweizerische Antwort auf Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern», differenziert aber gleichzeitig, dass die Schweiz zu Europa gehört und sich nicht isolieren kann. Entsprechend bedauert er das Nein des Stimmvolks zum EWR-Beitritt. Sozialpolitisch prangert er eine ungenügende Effizienz und Mittelvergaben nach dem Giesskannenprinzip an. In einer Stellungnahme zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes fordern die Arbeitgeber die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen in der Industrie. Angesichts immer neuer Vorschriften wird befürchtet, die Sozialpartnerschaft könnte zu einem «Anhängsel der Gesetzgebung» verkommen. Zu Beginn der 90er-Jahre machen Ausländer rund 27 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz aus. Aufgrund der starken Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften wird eine «europakonforme Ausländerpolitik» gefordert, sprich die Freizügigkeit gegenüber den EG- und EFTA-Staaten.

Chronik – Teil 9

Von 1993 bis 1999

Die wirtschaftliche Rezession setzt sich fort. Durch den Abbau von Überkapazitäten und Standortverlagerungen steigt die Arbeitslosigkeit (1994: 4,7 Prozent) weiter. Für den Zentralverband ist es deshalb zwingend, «der Verteuerung der Arbeitskosten mit Entschiedenheit entgegenzutreten». Damit wird etwa die Opposition gegen die Mutterschaftsversicherung begründet. Der neu arbeitsfreie 1. August wird als «unnötige und unerwünschte Mehrbelastung für die Betriebe» beurteilt. Anlässlich des Inkrafttretens von Mitwirkungsgesetz und revidiertem Arbeitsvertragsrecht gibt der Verband einen praxisbezogenen Kommentar heraus. Andere Publikationen wie die Arbeitgeber-Zeitung und der Jahresbericht erhalten ein neues Gesicht. Sie sind – ebenso wie das neue Verbandsleitbild – Ausdruck der Modernisierung. 1996 gibt sich der Verband seinen heutigen Namen «Schweizerischer Arbeitgeberverband». Ein juristischer Zusammenschluss mit Partnerorganisationen wird drei Jahre später deutlich abgelehnt.

Chronik – Teil 10

Von 2000 bis 2003

Zu Beginn des neuen Jahrtausends stellt der Arbeitgeberverband fest, dass «Arbeitgeberpolitik zu einem bedeutenden Teil über die Medien erfolgt», und verweist auf die zunehmende Bedeutung des Internets sowie des E-Mail-Verkehrs. Angesichts einer zehnprozentigen Prämienerhöhung in der Krankengrundversicherung fordert er «kostensenkende Massnahmen und eine Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen». Im Jahr 2002 treten die Bilateralen Verträge I mit der EU in Kraft, die sich «insgesamt positiv auf die Schweizer Wirtschaft auswirken dürften». In «unternehmerischen Sündenfällen» erkennt der Verband die Ursache für den Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Wirtschaft – was die Aufgabe des Verbands erschwert, seinen Anliegen bei den Bürgern Gehör zu verschaffen.

Chronik – Teil 11

Von 2004 bis 2007

Zur Abstimmung über die Mutterschaftsversicherung beschliesst der Arbeitgeberverband Stimmfreigabe, aus der Überlegung, dass ohne Bundeslösung viele unterschiedliche kantonale Lösungen drohen. Besorgt zeigt er sich über die hohe Zahl junger Arbeitsloser, wenngleich die Arbeitslosenquote insgesamt deutlich sinkt. Er fordert deshalb seine Mitglieder zur Schaffung neuer Lehrstellen auf. 2005 gibt das Volk grünes Licht für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit. Ohne diese «hätte die Schweiz schon heute ernsthafte Engpässe», stellt der Verband ein Jahr später fest. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft warnt er zudem vor dem Trend zur Frühpensionierung und hebt den «Wert und die Stärken der älteren Mitarbeiter» hervor, deren Erwerbsbeteiligung auch über das Pensionsalter hinaus zu erhöhen ist. Im Sozialversicherungsbereich ortet der Verband generell einen erheblichen Reformbedarf und äussert sich beunruhigt über die Zukunftstauglichkeit des Systems der sozialen Sicherheit.

Chronik – Teil 12