Sozialpolitik

Hinterlassenenrenten modernisieren, Überregulierung bei der Inklusion verhindern

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S), die Reform der Hinterlassenenrenten weiterzuführen. Die Hinterlassenenrente ist von traditionellen Rollenbildern geprägt, die den heutigen gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr entsprechen. Die Reform trägt diesem Wandel Rechnung und schafft Abhilfe, indem sie die Leistungen stärker auf tatsächliche Betreuungs- und Unterhaltspflichten ausrichtet.

Aus Sicht des SAV ist insbesondere richtig, dass Hinterlassenenrenten künftig grundsätzlich nicht mehr lebenslang ausgerichtet werden sollen. Damit wird das System den heutigen Familien- und Erwerbsmodellen angepasst. Der SAV unterstützt deshalb die Stossrichtung der Reform.

Inklusion effektiv fördern statt Arbeitgeber mit neuen Pflichten belasten

Bei der Inklusionsinitiative begrüsst der SAV, dass die SGK-S angesichts der Tragweite der Entscheide des Nationalrates weitere Abklärungen verlangt. Insbesondere sollen die Auswirkungen des indirekten Gegenvorschlags auf den Bereich Arbeit vertieft analysiert werden.

Das ist notwendig. Die Arbeitgeber unterstützen das Ziel, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und führen mit compasso ein arbeitgeberseitiges Netzwerk zum Arbeitsplatzerhalt und beruflicher Integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die vom Nationalrat beschlossenen Ausbauvorhaben gehen jedoch zu weit. Sie schaffen zusätzliche Verpflichtungen und Rechtsansprüche im privaten Arbeitsverhältnis, was der Inklusion nicht dienlich ist.

Besonders kritisch sind die vorgesehenen «angemessenen Vorkehrungen». Was im Einzelfall als angemessen gilt und welche finanziellen Belastungen daraus entstehen, ist für Arbeitgeber schwer vorhersehbar. Es drohen zusätzliche Kosten, Rechtsunsicherheit,Bürokratie und langwierige Gerichtsverfahren. Damit besteht die Gefahr, dass die neuen Verpflichtungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht erleichtern, sondern zusätzliche Hürden schaffen und Inklusion hemmen.

Aus Sicht der Arbeitgeber gilt es deshalb, die Auswirkungen der vorgesehenen, belastenden Ausbauvorhaben sorgfältig zu prüfen, zu korrigieren und den Gegenvorschlag auf wirksame und verhältnismässige Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration zu konzentrieren.