Die steigende Lebenserwartung, die sinkende Geburtenrate und die Auszahlung der 13. AHV-Rente setzen die AHV unter Druck. Mit der Reform AHV2030 will der Bundesrat den düsteren Finanzperspektiven gegensteuern und die erste Säule gleichzeitig an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hat der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) den Reformentwurf sorgfältig geprüft und in seiner Vernehmlassungsantwort sehr kritisch beurteilt. Aus Sicht der Arbeitgeber wird der vorliegende Entwurf dem Anspruch einer nachhaltigen AHV-Reform nicht gerecht. Einzelne punktuelle Verbesserungen, etwa bei den Anreizen für längeres Arbeiten und der besseren Rentenwirksamkeit von AHV-Beiträgen nach 65, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bundesrat sich scheut, die massgeblichen Finanzprobleme der ersten Säule der Altersvorsorge ernsthaft anzugehen. Einnahmeseitig soll immer mehr Geld ins System gelenkt werden, anstatt der demografischen Realität endlich gerecht zu werden, wie es diverse Nachbarländer, die Niederlande, Dänemark und weitere europäische Länder längst vorgezeigt haben. Der grösste Hebel für mehr Nachhaltigkeit des Systems – eine Erhöhung des Referenzalters – soll ungenutzt bleiben.
Spielraum für zusätzliche Abgaben ist ausgereizt
Statt auf strukturelle Massnahmen zu setzen, die sowohl einnahme- als auch ausgabeseitig wirken, setzt die Reformvorlage auf verschiedene Formen von Mehreinnahmen. So sollen etwa Beiträge für Selbständigerwerbende erhöht werden und Kranken- und Unfalltaggelder künftig der Beitragspflicht unterstellt werden. Diese Massnahmen lehnt der SAV entschieden ab. Das unterstützenswerte Ziel dahinter – Beitragslücken zu vermeiden – kann dank Digitalisierung zielgerichteter erreicht werden, ohne Arbeitgeber und Versicherte flächendeckend mit zusätzlichen Abgaben und administrativen Pflichten zu belasten. Auch die teilweise Beitragspflicht auf Dividenden lehnen die Arbeitgeber ab. Sie schafft erhebliche Rechtsunsicherheit, ohne einen klaren Nutzen für die AHV aufzuweisen. Steht das Ziel der Missbrauchsbekämpfung im Vordergrund, erlaubt bereits das geltende Recht entsprechende Massnahmen.
Mit verschiedenen Szenarien zur Finanzierung der 13. AHV-Rente stellt der Bundesrat zudem bereits eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer in Aussicht. Für die Arbeitgeber kommt eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer, die über die im November zur Abstimmung stehenden 0,4 Prozentpunkte hinausgeht, nicht in Frage. Dasselbe gilt für ein Anheben der Lohnbeiträge: Dieser Vorschlag fand bereits im Parlament keine Mehrheit. Es wäre daher unverantwortlich, diese Idee aufs Neue aufzugreifen. Vom Bund selbst in Auftrag gegebene Studien bestätigen sodann: Höhere Mehrwert- und Lohnabgaben entziehen Haushalten und der Wirtschaft Kaufkraft und dämpfen Konsum, Investitionen und Wirtschaftswachstum. Eine Erhöhung des Referenzalters stärkt dagegen das Arbeitsangebot, erhöht das Wachstumspotenzial und trägt zu höherem Wohlstand bei.
Klar abzulehnen: Sachfremder Eingriff in die zweite Säule
Obwohl es um die Reform der ersten Säule geht, schreckt der AHV-Reformvorschlag des Bundesrats auch vor einem Eingreifen in die zweite Säule nicht zurück: So soll das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen in der beruflichen Vorsorge von 58 auf 63 Jahre angehoben werden. Für die Arbeitgeber ist klar, dass die Probleme der ersten Säule nicht über diesen Ausweg gelöst werden können und dieser Weg zudem nicht opportun ist. Das Dreisäulensystem ist unter anderem deshalb so erfolgreich, weil jede einzelne Säule eigenständig funktioniert und jeweils anderen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt ist. Strukturelle Defizite der AHV dürfen deshalb nicht durch Eingriffe in die zweite Säule kompensiert werden. Solche Eingriffe würden zudem die sozialpartnerschaftlich ausgestaltete Flexibilität beschneiden.
Ein höheres Referenzalter muss Teil von AHV2030 sein
Die AHV ist umlagefinanziert, ihre Stabilität hängt wesentlich vom Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden sowie von der Dauer des Rentenbezugs ab. Da die Lebenserwartung steigt, die Rentenbezugsdauer zunimmt und nicht genügend Erwerbstätige nachrücken, muss zwingend das Referenzalter Teil der Reform sein. Eine schrittweise und sozialverträgliche Erhöhung des Referenzalters ist der passendste Weg, auf die bereits heute absehbaren demografischen Veränderungen zu reagieren. Im Unterschied beispielsweise zu Modellen der Lebensarbeitszeit lässt sie sich einfach umsetzen, schafft klare Verhältnisse und vermeidet neue Abgrenzungs- und Verteilungsfragen, die Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Eine Alternative ist ein Interventionsmechanismus, der sich am AHV-Fondsstand orientiert und ähnlich wie eine Schuldenbremse funktioniert. Das wäre relativ einfach umsetzbar und kann die AHV langfristig stabilisieren. Soll ein solcher Interventionsmechanismus generationengerecht ausgestaltet werden und Bevölkerung wie Unternehmen nicht einseitig über höhere Abgaben belasten, muss der Stabilisierungsmechanismus zwingend auch strukturelle Elemente enthalten. Dazu gehört insbesondere eine Anpassung des Referenzalters.
Arbeitgeber fordern Anpassung des Mischindexes
Aus Sicht der Arbeitgeber ist im Rahmen von AHV2030 ein weiteres strukturelles Element in Form einer Anpassung des Mischindexes anzugehen. Der SAV erachtet eine regelmässige Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung grundsätzlich als sachgerecht. Der heutige Mischindex berücksichtigt jedoch neben der Teuerung auch die nominale Lohnentwicklung. Die Rentenentwicklung liegt damit in der Regel über der Preisentwicklung und belastet den AHV-Fonds übermässig. Die Beteiligung an der Reallohnentwicklung sollte angesichts der AHV-Finanzen zukünftig nur erfolgen, wenn die finanzielle Lage der AHV dies zulässt.
Damit bliebe die Kaufkraft der Renten gewahrt. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass eine Erhöhung des realen Rentenniveaus nur dann erfolgt, wenn sie finanziell getragen werden kann. Die Regelung verbindet damit den verfassungsmässig gebotenen Schutz der Kaufkraft mit einer stärkeren Ausrichtung der Rentenentwicklung an der finanziellen Tragfähigkeit der AHV.
Keine AHV-Reform auf dem Rücken nachfolgender Generationen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband anerkennt, dass die Debatte um das Referenzalter anspruchsvoll ist und emotional geführt wird. Trotzdem ist es am Bundesrat, sich dieser Diskussion zu stellen und die Augen nicht länger vor den demografischen Gegebenheiten zu verschliessen. Es ist seine Aufgabe, der Bevölkerung aufzuzeigen, dass eine strukturelle Reform in kleinen Schritten und mit den notwendigen Begleitmassnahmen die sozialverträglichere Option zu einer stetig steigenden Steuer und Abgabenlast ist. Wird diese zentrale Systemfrage auf spätere Reformen verschoben, geht der Reformstau zulasten nachfolgender Generationen, die bereits die Hauptlast der beschlossenen 13. AHV-Rente tragen.
Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes
Weitere Auskünfte
- Barbara Zimmermann-Gerster, Leiterin Sozialpolitik
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