Der Bundesrat hat die Botschaft zum Entlastungspaket 2027 verabschiedet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt deren grundsätzliche Stossrichtung. Angesichts der angespannten Finanzlage braucht es entschlossene Korrekturen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Diese ist für die Stabilität des Bundeshaushalts nicht verhandelbar. Richtig ist auch, dass der Bundesrat primär auf Ausgabenkürzungen setzt und nicht auf neue Einnahmen. Denn der Bund hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem.
Dezidierte Ablehnung von Fehlanreizen
Gleichzeitig lehnen die Arbeitgeber Fehlanreize im Rahmen des Entlastungspakets 27 dezidiert ab. Diesbezüglich besonders störend ist die geplante Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule. Eine solche nachträgliche Änderung der Steuerbedingungen wäre ein Verstoss gegen den ausdrücklichen Verfassungsauftrag, das eigenverantwortliche Alterssparen durch Steuerpolitik zu fördern, sie widerspräche dem Grundsatz von Treu und Glauben und würde das Vertrauen in die Altersvorsorge nachhaltig schädigen. So wurden die Bürgerinnen und Bürger durch steuerliche Anreize über Jahrzehnte ermutigt, privat für ihr Alter zu sparen. Statt die Personen, die durch eigenverantwortliches Sparen Verantwortung übernommen haben, zu belohnen, würden sie nun im Nachhinein bestraft. Diese Fehlentwicklung muss im parlamentarischen Prozess korrigiert werden.
Zukunft durch eine starke Berufsbildung sichern
Neben der Altersvorsorge ist auch der Bildungsbereich von Kürzungen betroffen. Die duale Aus- und Weiterbildung ist ein Schlüsselfaktor der erfolgreichen Wirtschaft. So beteiligt sie sich auch jährlich mit über 5 Milliarden Franken massgeblich an der Ausbildung von Lernenden. In der Projektförderung unterstützt der Bund die Träger der Berufe aktuell im entscheidenden Berufsentwicklungsprozess mit bis zu 60 Prozent und investiert in wichtige Initiativen wie die SwissSkills zur Förderung der Berufsbildung. In Krisenzeiten, wie während der Corona-Pandemie oder der Lehrstellenkrise, ist es dem Bund aktuell möglich, ausnahmsweise bis zu 80 Prozent der anrechenbaren Kosten mitzutragen. Diese rasche und flexible Möglichkeit der Finanzierung war ein entscheidender Faktor, dass die Berufsbildung während Corona keine Einbussen erlebt hat. Mit der vorgesehenen straffen Umsetzung des Subventionsgesetztes in der Projektförderung wird das Rückgrat der Berufsbildung unnötig geschwächt.
Auch in der Weiterbildung braucht es eine differenzierte Betrachtung. Der Bundesrat beabsichtigt, die Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz aufzuheben. Während der private Weiterbildungsmarkt in der Schweiz grundsätzlich gut funktioniert, braucht es bei den Grundkompetenzen jedoch gezielte staatliche Unterstützung. Diese sind eine wichtige Grundvoraussetzung für eine berufliche Qualifikation. Um die Kantone zu entlasten und dennoch der Zuständigkeit und Verantwortung seitens der Kantone Rechnung zu tragen, würde der SAV einen Fördermechanismus analog der beruflichen Grundbildung begrüssen, bei dem sich der Bund zu 25 Prozent (anstelle der aktuellen 50 Prozent) an den Kosten beteiligt.
Entlastungen sollte nicht zum Bumerang werden
Auch in der Bildung erwarten die Arbeitgeber vom Parlament, dass die richtigen Korrekturen vorgenommen werden. Zentrale Zukunftsbereiche wie die Berufsbildung und Berufsqualifikation dürfen nicht dem allgemeinen Spardruck geopfert werden, denn sie sind ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz. Andernfalls droht, dass sich die Entlastung am Ende zu einem Bumerang für den Wirtschaftsstandort entwickelt.