Das heutige Krankentaggeldversicherungssystem hat sich bewährt: Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht zum Postulat 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Gemäss dem Bericht sichern über 85 Prozent der Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten ihre Angestellten gegen Lohnausfälle infolge Krankheit ab. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten liegt der Anteil bei über 90 Prozent. Nur etwa 0,5 Prozent der Unternehmen konnten keine Versicherung abschliessen, weil ihre Aufnahme abgelehnt wurde oder kein Angebot verfügbar war. Ein Grossteil der Unternehmen ohne Versicherung verfügt stattdessen über interne Regelungen zur Lohnfortzahlung, deren Funktionsweise mit einer Krankentaggeldversicherung vergleichbar ist. Aufgrund dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Für die Arbeitgeber bleibt allerdings wichtig, dass anschlusswillige Unternehmen eine Versicherungsdeckung erhalten. Wie der Schweizerische Versicherungsverband mitteilte, sind bereits Massnahmen geplant, um diese Lücken zu schliessen.