Altersvorsorge

SGK-S nimmt Abstand von «Pflästerlipolitik» in der beruflichen Vorsorge

Mit der Ablehnung der BVG-Reform im Jahr 2024 wurde eine wichtige Chance verpasst, die berufliche Vorsorge umfassend zu modernisieren. Verschiedene politische Vorstösse wollen nun einzelne Anliegen der Reform aus dem Zusammenhang gegriffen aufnehmen. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats verweigerte nun die Zustimmung zu zwei Kommissionsinitiativen, die auf einzelne Parameter innerhalb der beruflichen Vorsorge abzielen. Aus Sicht der Arbeitgeber ist dieser Entscheid folgerichtig.

Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der AHV im Ruhestand ein angemessenes Einkommen sichern. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde 1985 in Kraft gesetzt. Im Jahr 2024 hat das Stimmvolk einen umfassenden Reformvorschlag, der vom Schweizerischen Arbeitgeberverband unterstützt wurde, abgelehnt. Dieser hätte die berufliche Vorsorge an die heutigen Gegebenheiten angepasst – zum Beispiel mit der besseren Versicherung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten sowie einer Anpassung an die höhere Lebenserwartung.

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat sich nun erneut mit der beruflichen Vorsorge befasst und über zwei parlamentarische Initiativen ihrer Schwesterkommission beraten. Mit ersterer (Geschäft 26.400) sollen die heutigen vier Altersgutschriftensätze in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 7, 10, 15 und 18 Prozent auf nur noch zwei Sätze reduziert werden. Das Ziel dahinter: Für Arbeitgeber soll ein grösserer Anreiz bestehen, ältere Arbeitnehmende einzustellen, da der Kostenanstieg der BVG-Beiträge im Alter minimiert wird. Ob dieses Ziel mit dieser Massnahme erreicht wird, ist fraglich. Es ist nicht nachgewiesen, dass die heutige Staffelung der Altersgutschriften tatsächlich ein entscheidendes Einstellungshemmnis für ältere Arbeitnehmende darstellt. Mit der isolierten Reduktion auf zwei Sätze würden sich für die Übergangsgeneration zahlreiche Fragen und Probleme ergeben, für welche die Initiative keine Antworten liefert. Die zweite Initiative (Geschäft 26.401) will das Startalter für das obligatorische Alterssparen in der beruflichen Vorsorge um fünf Jahre vorverschieben. Auch diese Einzelmassnahme führt vor allem zu Mehrkosten, ohne die Systembalance zu wahren. Die Lohnnebenkosten werden genau dort erhöht, wo junge Personen in den Arbeitsmarkt eintreten und Ausbildung, Qualifikationen und Produktivität noch im Aufbau sind. Beide Initiativen zielen zudem lediglich auf die Beiträge ab. Werden Anpassungen auf der Beitragsseite vorgenommen, müssen auch Anpassungen auf der Leistungsseite erfolgen, damit das System nicht in Schieflage gerät und es nicht zu weiterer systemfremder Umverteilung zulasten der jüngeren Generation kommt. Die SGK-S hat sich an der Sitzung vom 30. und 31. März gegen beide Initiativen ausgesprochen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Haltung.