Mit dem Verzicht auf eine Homeoffice-Pflicht und den Anpassungen der Einreiseregeln beweist der Bundesrat Augenmass. Mit der Ausweitung der generellen Maskenpflicht auf den Arbeitsplatz können sich die Arbeitgeber einverstanden erklären. Am wichtigsten ist jetzt aber ein vorsichtiges Verhalten in der ganzen Bevölkerung.
Die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelten Schutzkonzepte haben sich während der Corona-Pandemie bewährt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt deshalb eine Homeoffice-Pflicht weiterhin ab.
Angesichts der aktuellen Viruszirkulation und der neuen Variante gibt der Bundesrat die Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen in eine Kurzkonsultation. Die Arbeitgeber prüfen eine Ausweitung der Maskenpflicht, lehnen jedoch eine generelle Homeoffice-Plicht weiterhin ab. Statt Verschärfungen müssen nun die bestehenden Instrumente strikt angewendet werden.
2022 werden erneut zusätzliche Stellen meldepflichtig. Da die Definition der gesuchten Funktionen nicht immer eindeutig ist, wird es abermals zu Unklarheiten kommen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband kritisiert vor allem die Sperrfrist.
Mit der deutlichen Annahme des revidierten Covid-Gesetzes können die Arbeitgeber die Pandemie mit bewährten Massnahmen weiter bekämpfen. Der Bundesrat muss nun seine Politik verhältnismässig weiterführen und einen klaren Weg für die bevorstehenden schwierigen Monate aufzeichnen.
Die Bilanzsumme der Schweizerischen Nationalbank hat mittlerweile die Grenze von 1'000 Milliarden Franken überschritten. So viel Geld weckt natürlich Begehrlichkeiten. Neben Corona-Schulden und zig anderen Vorschlägen soll damit auch die finanzielle Lage der AHV aufgebessert werden. Mit Verlaub: Das ist eine schlechte Idee.