Die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) entwickelten Schutzkonzepte haben sich während der Corona-Pandemie bewährt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt deshalb eine Homeoffice-Pflicht weiterhin ab.
| Roland A. Müller
Die Unternehmen haben seit Beginn der Pandemie viel Erfahrung gesammelt, um Ansteckungen am Arbeitsplatz möglichst zu verhindern. Angesichts der aktuellen Viruszirkulation und der neuen Variante hat der Bundesrat die Wiedereinführung von verstärkten Massnahme in Konsultation gegeben.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt grundsätzlich die Ansicht, dass zurzeit nicht die Verstärkung der Massnahmen am Arbeitsplatz, sondern das konsequente Anwenden des bestehenden Instrumentariums im Vordergrund steht. Mit dem Covid-Zertifikat steht den Arbeitgebern ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches erlaubt, die Schutzmassnahmen noch besser auf die Verhältnisse am Arbeitsplatz anzupassen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.