Der Ständerat trat auf das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) mit 31 zu 14 Stimmen ohne Enthaltungen ein. Die kleine Kammer forderte derweil noch umfassendere Korrekturen an der bundesrätlichen Vorlage, als von ihrer vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt.
Wer ausgesteuert und 60 Jahre alt ist, soll neu bis zum frühstmöglichen Zeitpunkt des Bezugs der AHV- und BVG-Rente eine Überbrückungsleistung in Anspruch nehmen können. Wie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband gefordert, soll diese jedoch weniger hoch ausfallen, als von Bundesrat und vorberatender Kommission beantragt. Damit wird das Risiko von Fehlanreizen deutlich reduziert.
Die neue Sozialleistung ist Teil eines Sieben-Punkte-Plans des Bundesrats zur Bewältigung der demografisch bedingten Herausforderungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt und zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Bleibt der Nationalrat als Zweitrat auf diesem Kurs, können sich die Arbeitgeber hinter die Überbrückungsleistung stellen.