Gemäss dem heute veröffentlichten Forschungsbericht «Evaluation der Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Ärzteschaft und Arbeitgebern bei psychischen Erkrankungen» engagieren sich rund drei Viertel der untersuchten Arbeitgeber im Eingliederungsprozess, rund 90 Prozent tragen die Vorgaben der IV mit. Arbeitgeber bringen dabei entscheidendes Wissen über den konkreten Arbeitsplatz, die Anforderungen und die Leistungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeitenden ein.
Gleichzeitig sind sie keine Fachpersonen für psychische Erkrankungen. Die IV muss deshalb ihre fachliche Fallführung konsequent wahrnehmen, Arbeitgeber gezielt unterstützen und die behandelnden Fachpersonen besser einbeziehen. Gerade deren Einschätzungen zu Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit fliessen gemäss Studie noch zu wenig konsequent in die Eingliederungsplanung ein.
Individuelle Lösungen statt pauschaler Schonung
Die Studie zeigt zudem, dass gut gemeinte Schonung nicht automatisch zu einer erfolgreichen Eingliederung führt. Entscheidend ist, Aufgaben, Arbeitsumfang und Belastung individuell auf die Möglichkeiten der betroffenen Person abzustimmen und realistische Ziele zu setzen.
Aus Sicht der Arbeitgeber braucht es deshalb nicht einfach mehr Zusammenarbeit, sondern eine bessere: fachlich fundiert, arbeitsplatzbezogen und mit klaren Verantwortlichkeiten.