Bundesrat will Adoptionsentschädigung

4. November 2019 News

Der Bundesrat hat beschlossen, die parlamentarische Initiative für die «Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478)» zu unterstützen. Der Gesetzesentwurf geht nun ins Parlament.

Der Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) sieht vor, dass erwerbstätige Eltern, die ein Kind im Alter unter vier Jahren adoptieren, einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub beziehen können. Die 14 Tage müssten innerhalb eines Jahres nach der Adoption bezogen werden. Dies ist im Sinne des Bundesrats.

Laut Initiativtext (13.478) soll der Adoptionsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden. Wie bei der bestehenden Mutterschaftsentschädigung soll das Taggeld der EO 80 Prozent des Einkommens betragen, aber höchstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub würde gemäss Bundesrat schätzungsweise 110’000 Franken pro Jahr kosten. Der EO-Beitragssatz müsste dafür nicht erhöht werden.

Aufgrund der demografischen Veränderung kommt es in den nächsten Jahren in den Sozialwerken zu gewaltigen Finanzierungslücken. Allein in der AHV wird sich bis 2035 ein Defizit von über zehn Milliarden Franken ergeben. Die Arbeitgeber wollen deshalb primär das derzeit geltende Rentenniveau in der Altersvorsorge (AHV und BVG) sichern; sie unterstützen daher keinen weiteren Leistungsausbau. Bevor keine nachhaltig wirkenden Lösungen für AHV und BVG beschlossen und umgesetzt sind, lehnt der SAV alle im Raum stehenden lohnbeitragsfinanzierten Urlaubsforderungen dezidiert ab.

Konsequenterweise lehnen die Arbeitgeber somit auch den Adoptionsurlaub ab – selbst wenn dafür gemäss Bund noch keine Erhöhung der Lohnbeiträge fällig würden. In der Summe aller in der letzten Zeit aufgelisteten Urlaubsforderungen werden die Lohnbeiträge für die EO jedoch schon bald erhöht werden müssen.