Infolge der Corona-Pandemie stieg die Arbeitslosigkeit, weshalb die Liste der meldepflichtigen Berufsarten verlängert wurde. Am stärksten betroffen sind unter anderem die Branchen der personenbezogenen Dienstleistungen wie Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel oder das verarbeitende Gewerbe.
Der Bundesrat übernimmt die Eckwerte der Sozialpartner für eine BVG-Reform. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Kompromiss der einzige Weg ist, der das Rentenniveau im BVG garantiert und damit die zentrale Vorgabe des Bundesrates erfüllt. Die drei Sozialpartner sehen sich in ihrer Zusammenarbeit bestätigt.
Das Bundesamt für Statistik lässt die Schweiz hinsichtlich der Flexibilität von Arbeitnehmern mit Betreuungsaufgaben im Vergleich mit den EU-28-/Efta-Staaten in einem guten Licht erscheinen. Dennoch reduzieren in der Schweiz viele Frauen ihre Arbeitspensen als Folge von Betreuungsaufgaben. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar: Dies hängt grösstenteils mit dem ungenügenden Ausbau von Drittbetreuungsangeboten im Vorschul- und Schulbereich zusammen. Diesbezüglich sehen die Arbeitgeber den Staat in der Pflicht.
Bei den geplanten Anpassungen der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die vorgesehene Befreiung von der Bewilligungspflicht für die Nachtarbeit. Die Meldepflicht lehnt der SAV jedoch mit Nachdruck ab.
Der Bundesrat stockt die staatlichen Beihilfen für Härtefälle auf und erhöht dabei den Bundesanteil. Zudem will er die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitern. Angesichts einer schweren zweiten Pandemie-Welle unterstützen die Arbeitgeber diese zusätzlichen Stützungsmassnahmen.
Die Arbeitgeber unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Härtefall-Zahlungen für krisengeschüttelte Unternehmen. Gezielte staatliche Beihilfen sind eine nützliche Ergänzung zum breiten Kreditprogramm und können die wirtschaftliche Erholung nach einem exogenen Schock beschleunigen.