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Bundesrat beharrt auf überhöhtem BVG-Mindestzinssatz
Der Bundesrat belässt den BVG-Mindestzinssatz für das Jahr 2020 auf 1,0 Prozent. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Realitäten ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Es ist höchste Zeit, die Kompetenz zur Festlegung der Verzinsung der Altersguthaben dem paritätisch – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig – zusammengesetzten obersten Organ der Vorsorgeeinrichtungen zu übertragen.