Noch nie wurden so viele Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsmarkt platziert wie im vergangenen Jahr. Das Ergebnis bestätigt den Erfolgskurs der beruflichen Eingliederung. Zwangsmassnahmen würden das bewährte freiwillige Engagement der Akteure jedoch gefährden.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Die IV-Stellen-Konferenz hat für das Jahr 2017 den Rekordwert von insgesamt 20’133 Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgewiesen, deren Arbeitsmarktfähigkeit gezielt erhalten oder wiederhergestellt werden konnte. 10’976 Personen konnten ihren Arbeitsplatz durch Eingliederungsmassnahmen behalten. 2’507 Personen fanden im gleichen Betrieb eine neue Stelle und 5’931 Personen eine Stelle in einem neuen Unternehmen. 719 Personen konnten infolge einer Rentenrevision eine neue Stelle antreten.
Die Zahlen unterstreichen die erfolgreiche Zusammenarbeit der im Netzwerk Compasso involvierten Akteure, darunter IV-Stellen-Konferenz, Suva, Privatversicherer, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgeber. Seit 2012 konnten schon über 114’000 Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden. Erfasst sind dabei nur Personen, die bei der IV registriert waren. Die Anzahl Personen, deren Arbeitsmarktfähigkeit durch gezielte Massnahmen wie Case-Management von Privatversicherern oder Arbeitgebern erhalten werden konnte, noch bevor die IV überhaupt involviert wurde, dürfte jedoch deutlich höher liegen. Deshalb wehrt sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) entschieden gegen Zwangsmassnahmen, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft zur IV-Weiterentwicklung vorsieht. Solche Massnahmen würden das bewährte freiwillige Engagement der Akteure gefährden.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.