Berufliche Eingliederung in Zürich im Hoch

12. April 2018 News

Erstmals verzeichnet der Kanton Zürich in der IV mehr Fälle beruflicher Eingliederung als Neuverrentungen. Dieser Meilenstein ist dem verstärkten Engagement und der freiwilligen Zusammenarbeit der involvierten Akteure zu verdanken. Dagegen würden quotenähnliche Zwangsmassnahmen die erfreuliche Entwicklung und die etablierten Strukturen untergraben.

Die IV-Stelle des Kantons Zürich hat für das Jahr 2017 fast 3000 Personen registriert, die dank Leistungen der IV ihre Stelle behalten oder eine neue finden konnten. Das entspricht einem Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Derweil ist die Zahl der Neurenten nur um 4,8 Prozent auf 2766 gestiegen. Somit übersteigen die Fälle beruflicher Eingliederung zum ersten Mal die Neuverrentungen. Die Anzahl Personen, deren Arbeitsmarktfähigkeit durch gezielte Massnahmen wie Case-Management von Privatversicherern oder Arbeitgebern erhalten werden konnte, noch bevor die IV überhaupt involviert wurde, dürfte jedoch noch weit höher liegen.

Die IV-Stelle Zürich hat ihre Ressourcen im vergangenen Jahr dank einer fokussierteren Prüfung der laufenden Renten noch stärker auf die berufliche Eingliederung ausgerichtet. Dadurch konnte sie über 14’000 Eingliederungsmassnahmen für Versicherte verfügen – 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Am stärksten zugelegt hat dabei die Frühintervention, in deren Rahmen sich insbesondere die Arbeitgeberberatung bezahlt gemacht hat: Vorgesetzte und Personalverantwortliche werden zu einem frühen Zeitpunkt in den Prozess eingebunden. Die Wirkung dieser Beteiligung zeigt sich laut der IV-Stelle am steigenden Eingliederungserfolg.

Einen wesentlichen Trumpf bei der beruflichen Eingliederung stellen die flexiblen Strukturen und die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit der im Netzwerk Compasso involvierten Akteure dar, darunter IV-Stellen-Konferenz, Suva, Privatversicherer, Behinderten- und Eingliederungsorganisationen und Arbeitgeber. Seit 2012 konnten laut der IV-Stellen-Konferenz auf nationaler Ebene schon über 114’000 Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung ihre Arbeitsstelle behalten oder eine neue Stelle finden. Quotenähnliche Zwangsmassnahmen, wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft zur IV-Weiterentwicklung vorsieht, würden diesem etablierten System jedoch bedauerlicherweise das Wasser abgraben.