AHV-Nummer soll trotz Bedenken breiter verwendet werden

31. Oktober 2019

Der Bundesrat will eine breitere Verwendung der AHV-Nummer ermöglichen. Die Arbeitgeber sind mit dieser Idee grundsätzlich einverstanden. Das vorgeschlagene Konzept lässt jedoch verschiedene Fragen offen.

Der Bundesrat will dem Anliegen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur breiteren Verwendung der AHV-Nummer im Rahmen der Verwaltungstaufgaben Rechnung tragen. Die Landesregierung hat an seiner letzten Sitzung die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Neu sollen Behörden die Nummern systematisch verwenden dürfen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist aufgrund gewisser Chancen grundsätzlich mit der Einführung einer allgemein verwendbaren Personenidentifikationsnummer einverstanden. Die Vorlage des Bundesrats hält den Ansprüchen der Arbeitgeber an Datenschutz und Datensicherheit allerdings nicht stand. Ebenfalls müsste nach Ansicht des Dachverbands ein Bewilligungsverfahren vorgesehen werden. Ausserdem ist sicherzustellen, dass die Kosten nicht über die AHV-Durchführung getragen werden. Die Argumente, insbesondere eine grössere Effizienz der Verwaltungsarbeit, sind demnach weder überzeugend noch ausreichend, was der SAV im Rahmen der Vernehmlassung angebracht hat. Diesen Bedenken wurde nicht Rechnung getragen.

Der Gesetzesentwurf geht nun ins Parlament. Der SAV erwartet von den Räten, dass sie die notwendigen Korrekturen vornehmen.