AHV-Administration: Der Nationalrat muss korrigieren

11. November 2015 News

Eine knappe Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats will die Arbeitgeber nicht der überflüssigen Pflicht entheben, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse zu melden. Folgt die grosse Kammer in der Wintersession dieser Empfehlung, ist eine sinnvolle Chance vertan, die Arbeitgeber bei der AHV-Administration um jährlich mehrere Millionen Franken zu entlasten.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) empfiehlt ihrem Rat knapp die Ablehnung der Motion Niederberger «Regulierungskosten für die Wirtschaft. Unnötige Administrativarbeiten für die AHV abschaffen». Die Arbeitgeber würden damit nicht von der Pflicht befreit, neue Mitarbeitende innert Monatsfrist bei der Ausgleichskasse zu melden und diesen einen AHV-Ausweis ausstellen zu lassen. Stattdessen folgt die Kommissionsmehrheit dem bundesrätlichen Vorschlag, wonach die Ausgleichskasse alle unterjährigen Meldungen sowie das bisherige Personal einer Firma zusammenfasst und ihr für die jährliche Lohnabrechnung ein vorausgefülltes Formular zustellt. Was auf den ersten Blick nach Erleichterung tönt, dürfte jedoch den Aufwand für die Arbeitgeber vergrössern: Ende Jahr müssten die Lohndaten sämtlicher Mitarbeitender erneut durch die Firmen abgeglichen werden.

Wie ein Bericht des Bundesrats über die Regulierungskosten für die Unternehmen gezeigt hat, sind weder die unterjährige Anmeldung noch der AHV-Ausweis für einen reibungslosen Vollzug der AHV notwendig. Das bestätigen inzwischen auch die zuständigen Konferenzen der kantonalen wie der Verbandsausgleichskassen. Zudem haben diese administrativen Abläufe für die Versicherten keinerlei Vorteile. Ebenso wenig einen konkreten Nutzen bringen sie für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Denn Erwerbstätigkeit in der Schweiz und AHV-Pflicht sind nicht zwingend miteinander verbunden. So sind beispielsweise Grenzgänger, die auch in ihrem Wohnstaat Arbeitnehmer sind, und entsandte Arbeitnehmende in der Regel hierzulande nicht AHV-pflichtig.

Der Bundesrat unterstützte anfänglich die Motion, gestützt auf seinen eigenen Bericht über die Regulierungskosten. Aufgrund der – unbegründeten und nicht nachvollziehbaren – Befürchtung, die Aufhebung der Melde- und Ausweispflicht zeitige negative Auswirkungen auf die Schwarzarbeitsbekämpfung, hat er seine Ansicht jedoch unlängst geändert.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte bereits in seiner Stellungnahme an die WAK-N betont, dass die in Artikel 136 der AHV-Verordnung festgelegten Pflichten überflüssig sind. Deren Streichung würde die Arbeitgeber von einem unnötigen Verwaltungsaufwand in Millionenhöhe befreien. Nun ist es an der grossen Kammer, der Motion als Zweitrat doch noch zuzustimmen und damit den Weg zu ebnen für diese sinnvolle Entlastung.