Der Bundesrat hiess die Totalrevision der Verordnung über Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren gut. Ziel ist, die Verfahren zu vereinfachen und dank klaren Fristen besser voraussehbar machen. Dies soll zum Beispiel für KMU den Arbeitsaufwand verringern und die Planungssicherheit erhöhen.
Die EU-17/EFTA-Staatsangehörigen sind von allen Ausländergruppen am besten in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert. Eine Studie der Universität Basel kommt zudem zum Schluss, dass das Freizügigkeitsabkommen (FZA) keinen massgeblichen Effekt auf die Löhne und Arbeitslosigkeit der inländischen Erwerbsbevölkerung hatte.
Der Bundesrat ruft die Ventilklausel im Personenfreizügikeitsabkommen nicht an. Die Voraussetzungen dazu sind nicht erfüllt. Damit können Angehörige der alten EU-Staaten sowie der EFTA-Staaten weiterhin ohne Kontingente in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Der Arbeitnehmer-Dachbverband Travail.Suisse warnt auf Grund einer Studie vor einem Arbeitskräfte-Notstand. Demnach könnten im Jahr 2030 bis zu 400 000 Stellen nicht besetzt werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt in der Vernehmlassung die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops. Mit der vorgeschlagenen Neuordnung würde eine liberale Regelung umgesetzt, welche den sich verändernden Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt.