Ja zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

23. Mai 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt in der Vernehmlassung die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops. Mit der vorgeschlagenen Neuordnung würde eine liberale Regelung umgesetzt, welche den sich verändernden Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt.

Zur Diskussion steht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes. Demnach sollen neu in Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen, in denen hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmte Waren und Dienstleistungen angeboten werden, Arbeitnehmende bewilligungsfrei auch in der Nacht von 1 Uhr bis 5 Uhr beschäftigt werden dürfen.

Aufwändige Arbeiten nötig
Gemäss der heutigen Regelung darf das anwesende Personal in der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr ausser Treibstoff und Fertigprodukten wie Kaffee und Sandwiches keine anderen Produkte verkaufen. Für die Betreiber der Tankstellenshops bedeutet dies, dass sie grosse Teile des Sortimentes aufwändig abdecken oder ganze Bereiche des Ladens absperren müssen. Dies führt dazu, dass z.B. eine warme Pizza erhältlich, aber eine Tiefkühlpizza zum Mitnehmen während dieser Zeit für den Verkauf gesperrt ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Kundschaft für diese Massnahmen wenig Verständnis hat. Für sie ist nicht einleuchtend, dass die warme Pizza, die zubereitet werden muss, verkauft werden darf, hingegen der Preis für die tiefgefrorene Pizza nicht kassiert werden darf. Tankstellenshops sind zwingend an Tankstellen angeschlossen; Personal zur Bedienung der Tankstelle, vor allem zum Einkassieren, ist dementsprechend ohnehin anwesend.

Nacht- und Sonntagsarbeit nicht grundsätzlich aufheben
Mit der vorgeschlagenen Neuordnung würde nach Meinung des SAV eine liberale Regelung umgesetzt, die den sich verändernden Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt. Der Verband steht grundsätzlich hinter den Regelungen für Nacht- und Sonntagsarbeit. Eine grundsätzliche Abschaffung dieser Regelungen ist nicht das Ziel. Die vorgeschlagene Änderung führt nicht zu zusätzlichem Personal, das von Nacharbeit betroffen wäre.

Der SAV unterstützt in seiner Stellungnahme, dass die Bedingung des «starken Reiseverkehrs» wegfällt, jedoch regt er eine Überprüfung des Begriffs «Hauptverkehrsstrassen» an. Der Verband schlägt zudem vor, an Stelle der Definition des Sortiments eine Beschränkung der Ladenfläche einzuführen.