Firmen können ab Januar 2012 neu während 18 Monaten Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen. Die geänderte Verordnung gilt bis Ende 2013, wie der Bundesrat beschlossen hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte diese Massnahme bereits frühzeitig gefordert.
Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält eine Reihe von Verbesserungsmassnahmen in der Durchführung, die seit Jahren hängig waren.
An einer Kundgebung in Bern hat die Kampagne «Pro Sozialcharta» die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch die Schweiz verlangt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wendet sich entschieden gegen diese Forderung, weil sie zu einem ungerechtfertigten Ausbau des schweizerischen Sozialrechts führen würde.
Die Pensionskassen in der Schweiz spüren weiterhin die Turbulenzen an den Finanzmärkten. So ist laut Anlagegesellschaft Swisscanto der Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen im dritten Quartal 2011 um 2,3 Prozentpunkte auf 100,3% gesunken.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 fordert. Dies ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Unia und des Arbeitgeberverbands der Schweizer Uhrenindustrie (CP) haben in Neuchâtel ihren neuen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet, wie die Sozialpartner mitteilen. Der 2010/2011 ausgehandelte GAV tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für die Dauer von 5 Jahren.