Verbesserungen bei der AHV

19. Oktober 2011 News

Der Bundesrat hat die Revision des AHV-Gesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält eine Reihe von Verbesserungsmassnahmen in der Durchführung, die seit Jahren hängig waren.

Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf Anfang 2012 in Kraft gesetzt. Die Verbesserungsmassnahmen in der Durchführung waren seit Jahren hängig, im Rahmen der 11. AHV-Revision aber unbestritten. Die Neuregelungen betreffen primär den Bereich der Beiträge und die technische Durchführung der Versicherung von bestimmten Personengruppen, teilt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit.

Von besonderer Bedeutung sind folgende Massnahmen:

  • Versicherte, die in der Schweiz arbeiten, aber nicht für einen in der Schweiz domizilierten Arbeitgeber tätig sind, waren bisher privilegiert. Sie konnten ihre Beiträge wie Selbständigerwerbende zahlen und somit von der sinkenden Beitragsskala profitieren. Neu gelten für sie die gleichen Beitragssätze wie für die anderen Arbeitnehmenden.
  • Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige, der seit 1975 8400 Franken pro Jahr beträgt, wird neu auf das 50-fache des Mindestbeitrags limitiert, was zurzeit 19 350 Franken ergibt. Da der Mindestbeitrag in der Vergangenheit regelmässig angepasst wurde, der Maximalbeitrag aber nicht, hatte sich das Verhältnis der beiden Eckwerte verschoben. Den Höchstbeitrag bezahlen müssen all jene, deren Vermögen – die kapitalisierten Rentenleistungen inklusive – bei 8,3 Mio. Franken oder darüber liegt.
  • Die Durchführung der AHV wird z.B. dadurch erleichtert, dass neu alle Frühpensionierten bei der bisherigen Ausgleichskasse angeschlossen bleiben. Damit müssen sie nicht mehr zur kantonalen Ausgleichskasse wechseln, wie es heute vorkommen kann.

Mit dem Beschluss des Bundesrates wird die erste Etappe der laufenden AHV-Reform abgeschlossen. Die zweite Etappe der AHV-Reform ist bereits mit den Parteien, Sozialpartnern und Kantonen an die Hand genommen worden. Die Vorbereitungsarbeiten dazu sind im Gang. Die Eckwerte der Reform sollen Ende des nächsten Jahres vom Bundesrat festgelegt werden.