Kurzarbeitsentschädigung: Bezugsdauer um 6 Monate verlängert

19. Oktober 2011 News

Firmen können ab Januar 2012 neu während 18 Monaten Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen. Die geänderte Verordnung gilt bis Ende 2013, wie der Bundesrat beschlossen hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte diese Massnahme bereits frühzeitig gefordert.

Der starke Franken ist ein Grund, weshalb der Bundesrat die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung verlängert hat. Auch hätten sich die Aussichten für die internationale Konjunktur deutlich verschlechtert, schreibt das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Das lasse für die Schweiz im Jahr 2012 eine markante Wachstumsverlangsamung und einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit erwarten. Diese dürfte laut dem EVD auch 2013 auf höherem Niveau verharren.

Firmen haben bessere Planungssicherheit
Der Bundesrat habe sich frühzeitig zu dieser Massnahme entschieden, um Arbeitslosigkeit möglichst zu verhindern und um den Firmen eine bessere Planungssicherheit zu geben. In unsicheren Zeiten sei Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern, heisst es weiter. Davon profitierten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Beschäftigten blieben im Betrieb und seien versichert. Den Unternehmen bleibe das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid, hatte er doch diese Massnahme bereits frühzeitig gefordert. Der SAV ist wie der Bundesrat der Meinung, dass dieser Schritt den Unternehmen einen weiteren Entscheidungshorizont bringen wird.

Normalerweise können Unternehmen höchstens während 12 Monaten Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Bis zum 31. Dezember 2011 gilt jedoch noch eine Höchstdauer von 24 Monaten. Grundlage bildet das Stabilisierungsgesetz, welches nach Ausbruch der Finanzkrise als Massnahme gegen eine Rezession beschlossen worden war und Ende Jahr ausser Kraft tritt. Somit würde ab 1. Januar 2012 wieder die ordentliche maximale Bezugsdauer von grundsätzlich 12 Monaten gelten. Nun gilt aber ab Anfang 2012 bis Ende 2013 eine Höchstdauer von 18 Monaten.

Ein Karenztag bleibt
Weiter müssen die Unternehmen auch künftig nicht lange auf die Gelder warten. Die bereits geltende Regelung, wonach die Arbeitgeber jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei respektive drei Karenztage übernehmen, bleibt bis zum 31. Dezember 2013 bestehen.

Für das laufende Jahr wurden für die Verlängerung der Kurzarbeit Gelder bereit gestellt. National- und Ständerat stimmten in der Herbstsession dem Massnahmenpaket zu, mit welchem der Bundesrat die Auswirkungen des starken Frankens auf die Wirtschaft dämpfen will. Von den 870 Mio. Franken, die für die Massnahmen gesprochen wurden, kann die Arbeitslosenversicherung 500 Mio. Franken für Kurzarbeitsentschädigungen ausgeben.

«Kein Anstieg der Kosten»
Eine verstärkte Nutzung von Kurzarbeit führe zu einem verminderten Zugang in die Arbeitslosigkeit, schreibt das EVD. Durch die Verlängerung der Höchstbezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung würden deshalb die Kosten der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nicht ansteigen.