Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft Unia und des Arbeitgeberverbands der Schweizer Uhrenindustrie (CP) haben in Neuchâtel ihren neuen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet, wie die Sozialpartner mitteilen. Der 2010/2011 ausgehandelte GAV tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für die Dauer von 5 Jahren.
| Roland A. Müller
Dank des neuen Gesamtarbeitsvertrags – der 14. in der Geschichte der Sozialpartnerschaft in der Uhrenindustrie – werden rund 42 000 Arbeitnehmende und 400 Unternehmen von deutlichen Verbesserungen profitieren können. Die wichtigsten Verbesserungen für die Arbeitnehmenden sind die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags an die Krankenkassenprämien, der zusätzliche Beitrag zur Unterstützung der Familien und der Ausbildung ihrer Kinder, die Einführung der etappenweisen Pensionierung und die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs. Die Unternehmen profitieren unter anderem von einer Anpassung der Berechnungsmethode für den medianen Lohn in der Uhrenbranche, in der gewisse Lohnzuschläge nicht mehr berücksichtigt werden, sowie flexibleren Arbeitszeiten.
Nach nun bald 75 Jahren der Sozialpartnerschaft haben Gewerkschaft und Arbeitgeber mit dem neuen GAV einen modernen Vertragstext vorgelegt, der auf einem ausgewogenen Kompromiss zwischen sozialen Fortschritten und der Bewahrung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen beruht. Am 1. Januar 2012 tritt nicht nur ein neuer GAV in Kraft, sondern es beginnt auch das Jahr, in dem Gewerkschaft und Arbeitgeber das 75-Jahr-Jubiläum ihrer Sozialpartnerschaft feiern können.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.