Die Sozialkommission des Nationalrats sagt einstimmig Ja zur Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes. Die seit 2011 blockierte Revision konnte dank dem Engagement der Sozialpartner – der Dachverbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – neu aufgelegt werden.
Künftig sollen Versicherte im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge die Risiken ihrer freiwillig gewählten Anlagestrategien selbst tragen. Der Arbeitgeberverband begrüsst, dass die Sozialkommission des Nationalrats die dafür notwendige Revision des Freizügigkeitsgesetzes unterstützt.
Die Schweizer Wirtschaft wird nicht darum herumkommen, auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte zu setzen. Laut Schätzungen werden der Schweiz 2025 eine halbe Million Arbeitskräfte fehlen. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative muss deshalb zwingend berücksichtigt werden, dass die Unternehmen – bei Bedarf – ausländische Arbeitskräfte unkompliziert und rasch rekrutieren können.
In Bezug auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hat die Wirtschaft zwei Ziele: Die Umsetzung muss erstens wirtschaftsverträglich sein und darf zweitens die Weiterführung des bilateralen Wegs nicht gefährden. Diese Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern entspricht dem Verfassungsartikel.
Die Öffnung der Schweiz hat ihr erlaubt, ihre Souveränität zu bekräftigen und ihr Schicksal im Herzen des europäischen Kontinents nicht als passiver Zuschauer, sondern als aktiver Gestalter in die Hände zu nehmen.
Die frühere Kontingentspraxis war problematisch: Während gewisse Wirtschaftszweige bevorzugt wurden, hatten andere das Nachsehen, zudem verhinderte sie, dass man die richtigen Personen zum richtigen Zeitpunkt anstellen konnte. Und vor allem leisteten die Kontingente einem Parallelmarkt und der Anstellung von Schwarzarbeitern Vorschub.