Die ersten Ergebnisse der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2022 zeugen von einer bemerkenswert stabilen Lohnsituation. Davon deuten sowohl der gestiegene Medianlohn als auch die Lohnschere, die zwischen 2020 und 2022 leicht geschlossen werden konnte. Angesichts dessen, dass der Erhebungszeitraum durch die Coronapandemie geprägt war, ist diese Stabilität erfreulich.
Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.
Obwohl sich das Parlament bereits mehrmals gegen Anpassungen der geltenden Regeln zur betrieblichen Lohngleichheitsanalyse aussprach, hat das eidgenössische Gleichstellungsbüro solche vorgenommen. Damit besteht die Gefahr, dass Unternehmen fälschlicherweise der Lohndiskriminierung beschuldigt werden. Gleich zwei Motionen im Parlament fordern daher eine Aufhebung dieser Änderungen.
Der Nationalrat spricht sich in der Frühlingssession 2024 mit grosser Mehrheit für die Einführung der Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die formalen Abschlüsse der Berufsbildung aus. Die Arbeitgeber begrüssen dieses Zeichen zur Stärkung der Höheren Berufsbildung, verlangen aber, dass die Resultate der bereits laufenden Arbeiten der Bildungsakteure nun rasch in die politische Diskussion einfliessen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Das aufgrund einer breiten Vernehmlassung weiter präzisierte Verhandlungsmandat bietet eine solide Basis für den Verhandlungsstart. Dass die Schweizer Bedürfnisse beim Lohnschutz auch im späteren Abkommen Eingang finden, ist von grösster Bedeutung.
Ergänzungsleistungen sollen von Erben rückerstattet werden müssen, dies hat der Nationalrat in der Frühlingssession 2024 nochmals bestätigt. Eine Motion aus der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte die Aufhebung ebendieser Rückerstattungspflicht gefordert.