Im «TalkTäglich» diskutiert Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller über die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent festzulegen. Laut Müller darf der Mindestzins nicht zu hoch sein, weil Pensionskassen sonst zu hohe Anlagerisiken eingehen müssten. Müller stellt das aktuelle System mit einem Mindestzins, der für alle Vorsorgeeinrichtungen gleichermassen gilt, grundsätzlich in Frage. Stattdessen schlägt er vor, dass der Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung, der sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, den Mindestzins im Interesse der Versicherten individuell für die eigene Einrichtung festlegen kann.
Der Nationalrat hat sich bei der EL-Reform für eine massive Erhöhung der Mietansprüche entschieden und ist damit in einem zentralen Punkt auf die Linie des Ständerats umgeschwenkt. Soll das Reformziel noch ansatzweise erreicht werden, muss sich der Ständerat in weiteren Differenzen dem Nationalrat anschliessen.
Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller erläutert im Interview mit dem syndicom magazin, was für ihn gelebte Sozialpartnerschaft bedeutet, wie diese von Streiks herausgefordert wird und welche Rolle Gesamtarbeitsverträge dabei spielen.
Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat für 2019 einen Mindestzins von 0,75 Prozent, obschon ein Wert von 0,5 Prozent gerechtfertigt ist. Eine Empfehlung für einen gar noch höheren Satz ist zudem nur knapp gescheitert. Mit ihrer Empfehlung macht die Kommission den Mindestzins endgültig zum politischen Spielball. Die Kompetenz, diesen technischen Parameter zu bestimmen, muss dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtungen übertragen werden.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats will die weitere Kostenexplosion bei den Ergänzungsleistungen (EL) eindämmen, indem sie Leistungen gezielter jenen ausrichtet, die wirklich darauf angewiesen sind. Gleichzeitig unterstützt die Kommission eine deutliche Erhöhung der Mietansprüche von EL-Bezügern. Im Gegensatz zum Ständerat will sie jedoch ungerechtfertigte Exzesse vermeiden. Damit bestätigt sie ihren Kurs.
Nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe war es diesen Sommer ratsam, einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch in der politischen Debatte um Flexibilisierungen im Arbeitsgesetz ist es angezeigt, sich in der Hitze des Gefechts nicht verrückt machen zu lassen.