«Der BVG-Mindestzins gehört in die Kompetenz der Stiftungsräte»

11. September 2018 Medienbeiträge

Im «TalkTäglich» diskutiert Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller über die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent festzulegen. Laut Müller darf der Mindestzins nicht zu hoch sein, weil Pensionskassen sonst zu hohe Anlagerisiken eingehen müssten. Müller stellt das aktuelle System mit einem Mindestzins, der für alle Vorsorgeeinrichtungen gleichermassen gilt, grundsätzlich in Frage. Stattdessen schlägt er vor, dass der Stiftungsrat einer Vorsorgeeinrichtung, der sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt, den Mindestzins im Interesse der Versicherten individuell für die eigene Einrichtung festlegen kann.

Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller und Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse, diskutieren im «TalkTäglich» auf TeleZüri über die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes und den AHV-Steuer-Deal.