Weitere Finanzhilfen erleichtern Erwerbstätigkeit von Eltern

22. Juni 2018 News

Der Bund soll während weiterer vier Jahre neue Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Nach dem Nationalrat befürwortet dies auch die zuständige Kommission des Ständerats. Die Arbeitgeber begrüssen das Vorhaben ebenfalls als eine nachhaltig wirksame, sich refinanzierende Investition in die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt, das finanzielle Engagement des Bundes für den Aufbau zusätzlicher Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung nochmals zu verlängern. Statt das Impulsprogramm des Bundes – wie im Gesetz vorgesehen – Ende Januar 2019 auslaufen zu lassen, soll dieser Drittbetreuungsangebote von Kantonen und Gemeinden über weitere vier Jahre mit 124,5 Millionen Franken unterstützen. In der kürzlich abgeschlossenen Sommersession hat sich der Nationalrat bereits für dieses Vorgehen ausgesprochen. Nun ist es am Ständerat, das Geschäft unter Dach und Fach zu bringen.

Noch vermag das Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern nicht ausreichend zu decken, insbesondere steht der Ausbau der Tagesschulen vielerorts erst in den Kinderschuhen. Dies aber ist in den Augen der Arbeitgeber eine zentrale Voraussetzung, damit sich insbesondere Mütter verstärkt im Arbeitsmarkt integrieren können. In unserer alternden Gesellschaft, in die zudem immer weniger Menschen zuwandern, haben gewisse Wirtschaftszweige schon heute Mühe, genügend Arbeits- und insbesondere Fachkräfte zu finden. Vor diesem Hintergrund stellt die nochmalige Verlängerung der Finanzhilfen des Bundes eine sinnvolle Massnahme dar, um das inländische Potenzial an Arbeitskräften künftig noch besser auszuschöpfen.

Die finanziellen Mittel des Bundes im Rahmen des Impulsprogramms sind nachhaltig investiert. Dies zeigen zum einen die bisherigen Erfahrungen: Die geförderten Drittbetreuungsangebote etablieren sich in den allermeisten Fällen langfristig. Zum anderen ist absehbar, dass sich die Investitionen in Drittbetreuungsangebote alleine durch die zusätzlichen Steuereinnahmen der in höheren Pensen erwerbstätigen Mütter und Väter refinanzieren werden. Hinzu kommen Kostenersparnisse im sozialen Bereich. Denn Mütter – insbesondere auch alleinstehende –, die mehr Einkommen generieren, können sich besser für das Alter absichern und das Risiko reduzieren, durch die Mutterschaft sozialhilfeabhängig zu werden. Eine gute Durchmischung von Kindern aus bildungsnahen und -fernen Familien in den Kindertagesstätten und Tagesschulen wird sich ebenfalls positiv auf die Kinder selbst, die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen auswirken.