Ständerat ist gegen Ausweitung der kantonalen Mindestlöhne

14. Juni 2022 News

Der Ständerat hat anlässlich der Sommersession über die Teilrevision des Entsendegesetzes beraten und das Vorhaben abgelehnt. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, der verhindert, dass sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen untergraben werden.

In der Sommersession hat der Ständerat über die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) (21.032) beraten. Die kleine Kammer hat die Teilrevision mit 26 zu 19 Stimmen abgelehnt. Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesentwurf sah vor, dass die Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den ablehnenden Entscheid des Ständerats aus mehreren Gründen. Indem die kantonalen Mindestlöhne auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für anwendbar erklärt worden wären, wäre der Geltungsbereich der kantonalen Mindestlohngesetze deutlich erweitert worden. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort auf eine frühere Motion zurecht darauf hingewiesen, dass er keine Kompetenz hat, den Geltungsbereich von kantonalen Mindestlohngesetzen zu erweitern, indem er sie im Entsendegesetz für anwendbar erklären würde. Heute eine Regelung ins Entsendegesetz zu schreiben, welche der gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, bringt aus Sicht der Arbeitgeber deshalb in erster Linie rechtliche Unsicherheit. Zudem stützt der SAV den Standpunkt des Bundesrats, wonach die entsandten Arbeitnehmer grundsätzlich keine Adressaten einer kantonalen sozialpolitischen Massnahme sein können, zumal sie nicht im geographischen Geltungsbereich wohnen.

Es besteht zudem die Gefahr, dass gesetzlich festgelegte Mindestlöhne die bewährte Sozialpartnerschaft gefährden können, da sie die in Gesamtarbeitsverträgen vereinbarten Löhne einer Branche unterlaufen würden.